Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

BESCHLUSSANTRAG VI - 79

Der Antrag von Dr. Dietz und Dr. Kaplan (Drucksache VI-79) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Befähigungsnachweise können sich nur auf Untersuchungs- und Behandlungsmethoden beziehen, können nicht diagnosebezogen sein und müssen dem arbeitsteiligen Charakter der Weiterbildungsordnung sowie der Gliederung der Versorgungsbereiche Rechnung tragen.

© 2002, Bundesärztekammer.