Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 81

Der Antrag von Dr. Peters (Drucksache VI-81) wird in zweiter Lesung zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Bessere Zusammenarbeit der Partner im Gesundheitswesen

Der Deutsche Ärztetag fordert die Bundesregierung auf, die gesetzlichen Grundlagen für eine bessere Zusammenarbeit der Partner im Gesundheitswesen zu schaffen: Es sollen in den Aufsichtsräten der Krankenkassen Vertreter der verfassten Ärzteschaft mit Stimm- und ggf. Vetorecht bei bestimmten Entscheidungen vertreten sein, wie z. B. Durchführung und Finanzierung von Gesundheits- und Werbekampagnen, Bau von Verwaltungsgebäuden. Umgekehrt sollen Vertreter der Krankenkassen in den Aufsichtsräten von Gesundheitsanbietern (Krankenhausketten, Medikamentenherstellern, Bundes-KV) mit gleichen Rechten mitwirken. Im Falle eines Vetos muss dann die zuständige Landesregierung als Aufsichtsbehörde die strittige Entscheidung zu Wahrung der Interessenslage der Bevölkerung regeln.


Begründung:

So ist besser gewährleistet, dass
- Krankenkassen die von der Bevölkerung erhaltenen Mittel für die eigentliche Aufgabenstellung, die Finanzierung der Leistungsanbieter im Gesundheitswesen, möglichst ungeschmälert einsetzt und die Krankenkassenbürokratie in Grenzen hält,
- dass Krankenhäuser finanzierbare Strukturen für eine angemessene Patientenversorgung vorhalten,
- ein besseres Verständnis zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen erreicht wird.

© 2002, Bundesärztekammer.