BESCHLUSSANTRAG III - 9
Von: Frau Schlang
als Delegierte der Landesärztekammer Hessen
DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Der 105. Deutsche Ärztetag fordert die Landesärztekammern
auf, die Alterssicherungsordnungen der Versorgungswerke dahingehend
zu modifizieren, dass für die Dauer der Ausfallzeiten durch
Kindererziehung fiktive Beitragszahlungen in Höhe des Durchschnittsverdienstes
aller Versicherten im betreffenden Jahr angerechnet werden.
Begründung:
Inzwischen haben zwar alle ärztlichen Versorgungswerke eine
Kinderbetreuungszeit, die bei der Berechnung der durchschnittlichen
Steigerungszahl berücksichtigt wird, eingeführt, allerdings
werden für die Dauer der Ausfallzeiten durch Kindererziehung
immer noch keine fiktiven Beitragszahlungen angerechnet, wie es
in der gesetzlichen Rentenversicherung üblich ist. Versicherungsmathematische
Argumente dürfen nicht länger die Schlechterstellung von
Frauen oder Männern, die Erziehungsaufgaben wahrnehmen, rechtfertigen.
ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT
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