ÄNDERUNGSANTRAG ZUM BESCHLUSSANTRAG III - 9a
Von: Frau Dr. Löber-Götze
als Delegierte der Landesärztekammer Hessen
DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Zu streichen ist:
" die Alterssicherungsordnungen der Versorgungswerke dahingehend
zu modifizieren"
statt dessen soll es heißen:
Der 105. Deutsche Ärztetag fordert die Landesärztekammern
auf, Konzepte zu entwickeln, wie die Alterssicherungsordnungen der
Versorgungswerke in der Form modifiziert werden, dass für die
Dauer der Ausfallzeiten durch Kindererziehung fiktive Beitragszahlungen
in Höhe des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten im
betreffenden Jahr angerechnet werden.
ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT
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