BESCHLUSSANTRAG III - 20
Von: Frau Dr. Machnik
als Delegierte der Ärztekammer Schleswig-Holstein
DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Ärztinnen und Ärzte sollen in gleichem Maße in
den Gremien der Kammern vertreten sein, wie es ihrem Anteil in der
Ärzteschaft entspricht.
Die Landesärztekammern werden aufgefordert, sich dafür
einzusetzen, dass die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen
werden.
Begründung:
Die Berücksichtigung von Ärztinnen bei der Aufstellung
von Kandidatenlisten im gleichen Masse, wie es ihrer Verteilung
im Wahlgebiet entspricht, macht es möglich, eine gerechtere
Beteiligung von Ärztinnen und Ärzte in den Gremien zu
erwirken.
Da der Wähler/in in seiner/ihrer Entscheidung frei bleibt,
handelt es sich nicht um eine Quotierung, sondern um eine Regelung,
Ärztinnen stärker in die Kammerarbeit einzubeziehen
ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT
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