BESCHLUSSANTRAG IV - 3
Von: Dr. Hoffert
als Delegierter der Ärztekammer Berlin
DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Das Kompromissmodell der Bundesärztekammer nennt als Arbeitstitel
"Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin" bzw. "Facharzt
für Innere und Spezialgebiet" (z. B. Kardiologie).
Diese vorläufigen Bezeichnungen sollen die Systematik der Zusammenführung
der Gebiete Innere und Allgemeinmedizin verdeutlichen. Sie können
aber keine endgültige Bezeichnung der neuen Schwerpunkte darstellen.
Begründung:
Es besteht erheblicher Diskussionsbedarf über die Gebiets-
und Schwerpunktbezeichnung an der ärztlichen Basis. Die Arbeitstitel
sind mit dem Sozialrecht nicht kompatibel, sie sind auch schwer
handhabbar.
ENTSCHEIDUNG: ZURÜCKGEZOGEN
|