Anhang B
Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

TOP IV: Zukunft der hausärztlichen Versorgung

BESCHLUSSANTRAG IV - 13

Von: Dr. Simon

als Delegierter der Ärztekammer Niedersachsen

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

1) Für die Teilnahme an der Hausärztlichen Versorgung werden nur Ärzte zugelassen, die nach dem Weiterbildungsmodell der Bundesärztekammer eine Facharzt-Anerkennung als Facharzt für Allgemeinmedizin/Hausärztliche Medizin erhalten haben.

2) Die bisherige Weiterbildungsordnung mit der Anerkennung als Facharzt für Innere Medizin bleibt unverändert bestehen. Die Weiterbildung zum Schwerpunkt-Internisten schließt sich an.

3) Der Facharzt für Innere Medizin kann nur dann an der Hausärztlichen Versorgung teilnehmen, wenn er nach dem Bundesärztekammermodell entsprechende Weiterbildungsinhalte und Prüfungen absolviert hat.

ENTSCHEIDUNG: ENTFALLEN

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