BESCHLUSSANTRAG IV - 16
Von: Dr. Ikonomidis
als Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer
DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Ein Beschluss zum Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer
zur hausärztlichen Versorgung bzw. Weiterbildung in seiner
derzeitigen Form wird auf den 106. Deutschen Ärztetag vertagt.
Begründung:
1. Kurz vor der Bundestagswahl vom 22.09.2002 kann man weder die
politische noch die berufspolitische, geschweige denn die wissenschaftliche
Notwendigkeit für eine Änderung der Weiterbildung der
Internisten vor allem in Richtung Reduktion sowohl der Weiterbildungszeit
wie auch der Einschränkung ihres Betätigungsfeldes erkennen.
2. Weder die Weiterbildung zu einem "Facharzt" der avisierten
Form noch die Patientenversorgung in den nach dieser Reform zu erwartenden
"internistischen" Abteilungen kann sichergestellt werden,
weil es an Fachleitern und aber auch an Assistenten mangeln werde.
3. Der 105. Deutsche Ärztetag wird davor gewarnt, voreilig
und unter irgendwelchen nicht stichhaltigen Argumenten der traditionsreichen
Institution Deutsche Innere Medizin zu schaden, weil er damit der
Gesamtmedizin einen nicht wiedergutzumachenden Rückzug in die
Bedeutungslosigkeit aufzwingt. Man sollte eher an eine Verbesserung
der Weiterbildung zum Internisten, durch z.B. eine Verlängerung
der Weiterbildungszeit, vor allem für den Spezialisten, denken.
ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT
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