ÄNDERUNGSANTRAG ZUM BESCHLUSSANTRAG V - 1d
Von: Dr. Thierse
als Delegierter der Ärztekammer Berlin
DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
In § 27 (4) wird als letzter Satz ergänzt:
Nicht angekündigt werden dürfen die in der (Muster)Weiterbildungsordnung
von 1992 ausdrücklich als nicht führungsfähig bezeichneten
Qualifikationen.
ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT
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