Anhang B
Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

TOP VI:Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

BESCHLUSSANTRAG VI - 10

Von: PD Dr. Dr. Dietrich

als Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Die Delegierten des Deutschen Ärztetages stimmen über die Finanzpläne der Bundesärztekammer ab. Die Abstimmung mit einer Stimme pro Ärztekammer widerspricht demokratischen Prinzipien und ist von der Geschichte der Bundesärztekammer weder begründet noch erforderlich.

Begründung:

In der Vergangenheit gab es beide Varianten der Beschlussfassung. Die vermehrte Transparenz und Offenheit, sowohl in der Diskussion als auch in der Politik der Bundesärztekammer machen es nicht mehr erforderlich, auf die Abstimmung der einzelnen Delegierten zu verzichten. Wenn jeder einzelne Delegierte und jede einzelne Delegierte in die Diskussion um den Haushalt eingreifen kann und zur Mitgestaltung und konstruktiven Kritik aufgefordert ist, so widerspricht es dem demokratischen Prinzip, wenn dann nicht auch jede Delegierte und jeder Delegierte an der Abstimmung teilnehmen kann.

ENTSCHEIDUNG: NICHTBEFASSUNG

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