Anhang B
Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

TOP VI:Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 28

Von: Frau Dr. Drexler-Gormann

als Delegierte der Landesärztekammer Hessen

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der Vorstand der Bundesärztekammer fordert die Kassenverbände auf, für Frauen mit einem Einkommen unter der Sozialhilfegrenze jegliche Selbstbeteiligung an präventiven oder kurativen Gesundheitsleistungen aufzuheben.

Begründung:

Frauenarmut ist in den alten und neuen Bundesländern zu einem relevanten gesellschaftlichem Problem geworden:

Am untersten Ende der Skala der Einkommen stehen sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern die Einkommen der alleinerziehenden Mütter sowie dies der alleinlebenden Frauen im Alter von 60 und mehr Jahren.

Von den 1997 2,89 Millionen Menschen, die Sozialhilfe erhielten, lag der Frauenanteil mit 56% über dem der Männer. Dies entspricht aufgerundet 1,62 Millionen Frauen, das durchschnittliche Alter der Hilfebedürftigen war 31,2 Jahre.

28,3% der Sozialhilfeempfängerinnen waren alleinerziehende Frauen. Die durchschnittliche Bezugsdauer der Sozialhilfe betrug 25,5 Monate, überdurchschnittlich lange waren mit 38 Monaten alleinstehende Frauen auf Sozialhilfe angewiesen.

Ein Einkommen von weniger als 40% des Durchschnittseinkommens wird als strenge Einkommensarmut definiert, 50% des Durchschnittseinkommens werden als mittleres Armutspotential angegeben. Die Armutsrate für Frauen nach der 50% Armutsgrenze ist von 1985 bis 1995 in den alten Bundesländern von 11,9 % auf 14% angestiegen, in den neuen Bundesländern betrug sie 1979 nur 3,6%, stieg allein bis 1995 auf 11,8% an. Die entsprechenden Armutsraten der Männer lagen sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern bis zu 2 Prozentpunkten unter denen der Frauen.

Besonders betroffen sind Arbeitslose, Personen mit Hauptschulabschluss und vor allem die Gruppe der 0 bis 15jährigen (immerhin 21,8 bzw. 19,7%), was auf die zunehmend kritische Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen verweist.

Die zunehmende Selbstbeteilung der Bevölkerung an präventiven Gesundheitsleistungen, z.B. gynäkologischen Untersuchungen einschließlich Ultraschall, gynäkologische Kontrollen während der Schwangerschaft, Mammographie-Screening sowie die Vorsorgeuntersuchungen beim Augenarzt und bei Osteoporose-Diagnostik (bei begründetem Verdacht) sind so hoch, dass nicht erwartet werden kann, dass diese genannten Gruppen von Frauen das Geld für diese Gesundheitsleistungen aufbringen können. Dies muss zwangsläufig zu einem schlechteren Gesundheitsstatus des beschriebenen Bevölkerungsanteils führen, auch wenn der zurzeit noch nicht statistisch erfassbar ist.

ENTSCHEIDUNG: ENTFALLEN

© 2002, Bundesärztekammer.