ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 28
Von: Frau Dr. Drexler-Gormann
als Delegierte der Landesärztekammer Hessen
DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:
Der Vorstand der Bundesärztekammer fordert die Kassenverbände
auf, für Frauen mit einem Einkommen unter der Sozialhilfegrenze
jegliche Selbstbeteiligung an präventiven oder kurativen Gesundheitsleistungen
aufzuheben.
Begründung:
Frauenarmut ist in den alten und neuen Bundesländern zu einem
relevanten gesellschaftlichem Problem geworden:
Am untersten Ende der Skala der Einkommen stehen sowohl in den
alten als auch in den neuen Bundesländern die Einkommen der
alleinerziehenden Mütter sowie dies der alleinlebenden Frauen
im Alter von 60 und mehr Jahren.
Von den 1997 2,89 Millionen Menschen, die Sozialhilfe erhielten,
lag der Frauenanteil mit 56% über dem der Männer. Dies
entspricht aufgerundet 1,62 Millionen Frauen, das durchschnittliche
Alter der Hilfebedürftigen war 31,2 Jahre.
28,3% der Sozialhilfeempfängerinnen waren alleinerziehende
Frauen. Die durchschnittliche Bezugsdauer der Sozialhilfe betrug
25,5 Monate, überdurchschnittlich lange waren mit 38 Monaten
alleinstehende Frauen auf Sozialhilfe angewiesen.
Ein Einkommen von weniger als 40% des Durchschnittseinkommens wird
als strenge Einkommensarmut definiert, 50% des Durchschnittseinkommens
werden als mittleres Armutspotential angegeben. Die
Armutsrate für Frauen nach der 50% Armutsgrenze ist von 1985
bis 1995 in den alten Bundesländern von 11,9 % auf 14% angestiegen,
in den neuen Bundesländern betrug sie 1979 nur 3,6%, stieg
allein bis 1995 auf 11,8% an. Die entsprechenden Armutsraten
der Männer lagen sowohl in den alten als auch in den neuen
Bundesländern bis zu 2 Prozentpunkten unter denen der Frauen.
Besonders betroffen sind Arbeitslose, Personen mit Hauptschulabschluss
und vor allem die Gruppe der 0 bis 15jährigen (immerhin 21,8
bzw. 19,7%), was auf die zunehmend kritische Lebenssituation von
Kindern und Jugendlichen verweist.
Die zunehmende Selbstbeteilung der Bevölkerung an präventiven
Gesundheitsleistungen, z.B. gynäkologischen Untersuchungen
einschließlich Ultraschall, gynäkologische Kontrollen
während der Schwangerschaft, Mammographie-Screening sowie die
Vorsorgeuntersuchungen beim Augenarzt und bei Osteoporose-Diagnostik
(bei begründetem Verdacht) sind so hoch, dass nicht erwartet
werden kann, dass diese genannten Gruppen von Frauen das Geld für
diese Gesundheitsleistungen aufbringen können. Dies muss zwangsläufig
zu einem schlechteren Gesundheitsstatus des beschriebenen Bevölkerungsanteils
führen, auch wenn der zurzeit noch nicht statistisch erfassbar
ist.
ENTSCHEIDUNG: ENTFALLEN
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