Anhang B
Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

TOP VI:Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

BESCHLUSSANTRAG VI - 69

Von: Dr. Fleischmann, Dr. Fink, Frau Dr. Burg, Dr. Braunbeck, Frau Detscher, Dr. Meinke, Dr. Peters, Dr. Orth, Frau Jöckle-Kretz

als Delegierte der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Wir beantragen, folgenden Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung des 106. Deutschen Ärztetages aufzunehmen:

Der Vorstand wird beauftragt bis zum nächsten Deutschen Ärztetag 2003 in Köln eine praktikable Umsetzung dieses Antrages zu beraten und eine entsprechende Satzungsänderung vorzubereiten:

Der Vorstand der Bundesärztekammer wird um 3 weitere Mitglieder aus dem Plenum des Deutschen Ärztetages vergrößert.

Der § 5 der Satzung der Bundesärztekammer wird dahingehend geändert. Neben dem "Vertreter/ der Vertreterin der angestellten Ärzte" und der "Vertreterin der Ärztinnen" wird die Position eines "Vertreters/ einer Vertreterin der niedergelassenen Ärzte" eingerichtet. Darüber hinaus werden zwei Ärztinnen/Ärzte hinzugewählt. Falls eine der Gruppierungen (Angestellte oder Niedergelassene) zum jeweiligen Zeitpunkt unterrepräsentiert ist, müssen sie aus dieser Gruppierung kommen.

Begründung:

Ziel ist es, mehr Gemeinsamkeit innerhalb der Ärzteschaft zu erreichen und dieser damit ein höheres politisches Gewicht zu verleihen.
Nach dem Motto "divide et impera" gelingt es Politik und Kassen immer wieder, die Ärzteschaft zu spalten und damit zu schwächen.
Die beiden größten und wichtigsten Gruppierungen innerhalb der Ärzteschaft sind die angestellten sowie die niedergelassenen Ärzte. Diese beiden Gruppen sollten im Vorstand annähernd gleich stark vertreten sein.

Es hat sich gezeigt, dass Vorstandsmitglieder, die nicht Präsidenten einer Landesärztekammer sind, belebende Impulse aus ihrer anderen Sichtweise und "LÄK-Unabhängigkeit" in die Vorstandsarbeit einbringen können. Die positive Wirkung der beiden "Nichtpräsidenten" hat uns ermutigt, eine Erweiterung des Vorstandes vorzuschlagen.

Entsprechend der aktuellen Diskussion könnte so auch das Verhältnis von Ärztinnen und Ärzten in diesem Gremium besser geregelt werden.

ENTSCHEIDUNG: NICHTBEFASSUNG

© 2002, Bundesärztekammer.