BESCHLUSSANTRAG VI - 69
Von: Dr. Fleischmann, Dr. Fink, Frau Dr. Burg, Dr. Braunbeck, Frau
Detscher, Dr. Meinke, Dr. Peters, Dr. Orth, Frau Jöckle-Kretz
als Delegierte der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Wir beantragen, folgenden Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung
des 106. Deutschen Ärztetages aufzunehmen:
Der Vorstand wird beauftragt bis zum nächsten Deutschen Ärztetag
2003 in Köln eine praktikable Umsetzung dieses Antrages zu
beraten und eine entsprechende Satzungsänderung vorzubereiten:
Der Vorstand der Bundesärztekammer wird um 3 weitere Mitglieder
aus dem Plenum des Deutschen Ärztetages vergrößert.
Der § 5 der Satzung der Bundesärztekammer wird dahingehend
geändert. Neben dem "Vertreter/ der Vertreterin der angestellten
Ärzte" und der "Vertreterin der Ärztinnen"
wird die Position eines "Vertreters/ einer Vertreterin der
niedergelassenen Ärzte" eingerichtet. Darüber hinaus
werden zwei Ärztinnen/Ärzte hinzugewählt. Falls eine
der Gruppierungen (Angestellte oder Niedergelassene) zum jeweiligen
Zeitpunkt unterrepräsentiert ist, müssen sie aus dieser
Gruppierung kommen.
Begründung:
Ziel ist es, mehr Gemeinsamkeit innerhalb der Ärzteschaft
zu erreichen und dieser damit ein höheres politisches Gewicht
zu verleihen.
Nach dem Motto "divide et impera" gelingt es Politik und
Kassen immer wieder, die Ärzteschaft zu spalten und damit zu
schwächen.
Die beiden größten und wichtigsten Gruppierungen innerhalb
der Ärzteschaft sind die angestellten sowie die niedergelassenen
Ärzte. Diese beiden Gruppen sollten im Vorstand annähernd
gleich stark vertreten sein.
Es hat sich gezeigt, dass Vorstandsmitglieder, die nicht Präsidenten
einer Landesärztekammer sind, belebende Impulse aus ihrer anderen
Sichtweise und "LÄK-Unabhängigkeit" in die Vorstandsarbeit
einbringen können. Die positive Wirkung der beiden "Nichtpräsidenten"
hat uns ermutigt, eine Erweiterung des Vorstandes vorzuschlagen.
Entsprechend der aktuellen Diskussion könnte so auch das Verhältnis
von Ärztinnen und Ärzten in diesem Gremium besser geregelt
werden.
ENTSCHEIDUNG: NICHTBEFASSUNG
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