TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

2. Tag: Mittwoch, 21. Mai 2003 Vormittagssitzung

PD Dr. Raidt, Westfalen-Lippe:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe diesmal die Ehre, als Erster zu reden; das ist mir noch nie passiert. Ich habe zusammen mit Herrn Mitrenga zu § 2 beantragt, einen im ursprünglichen Entwurf enthaltenen Satz wieder einzufügen. Es handelt sich um einen wichtigen Satz, der an sich vom Heilberufegesetz abgedeckt wird. Es handelt sich um den Antrag auf Drucksache II-6. Dieser Satz lautet:

Die in der Schwerpunktkompetenz vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte beschränken nicht die Ausübung der fachärztlichen Tätigkeit im Gebiet.

Das halte ich für sehr wichtig, gerade im Hinblick auf die Hausarzt/Internist-Schwerpunktdiskussion. Das muss ganz deutlich zum Ausdruck kommen. Im Heilberufegesetz steht: Wer eine Schwerpunktbezeichnung führt, muss im Schwerpunkt auch tätig sein. Das Heilberufegesetz schreibt nicht vor, ob man zu 10 Prozent oder zu 90 Prozent im Schwerpunkt tätig sein muss. Um es für alle, die das Heilberufegesetz nicht ständig in der Jackentasche bei sich tragen, deutlich zu machen, meinen wir, dass es in § 2 wieder eingefügt werden sollte, auch wenn es redundant ist. Es dient zur Verdeutlichung, insbesondere in der Allgemeinarzt/Internist-Diskussion.

Danke.

(Zustimmung)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke schön. Möchte der Referent dazu etwas sagen? - Der Referent und die Weiterbildungsgremien sind damit einverstanden. Wenn Sie den Antrag vor sich liegen haben, können Sie gleich einen Vermerk anbringen, dass der Referent, Herr Dr. Koch, mit dem Antrag II-6 einverstanden ist.

Nun liegt ein Geschäftsordnungsantrag von Herrn Thierse vor. Er enthält zwei Aspekte. Der erste Teil des Antrags fordert eine Redezeitbegrenzung auf drei Minuten. Wir stimmen zunächst darüber ab. Gibt es dazu eine Gegenrede? - Formal. Wer möchte die Redezeit auf drei Minuten begrenzen? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist die Redezeit auf drei Minuten begrenzt.

(Zuruf)

- Der andere Teil des Antrags hat sich erledigt.

Wir haben uns dazu entschieden, die Abstimmung zunächst einmal zurückzustellen und erst die vorgesehenen Änderungen zu beraten. Ich rufe § 3 auf. Gibt es dazu Bemerkungen? - Bitte schön, Frau Güntert.

© 2003, Bundesärztekammer.