Dr. Josten, Nordrhein:
Herr Präsident! Meine Damen
und Herren! Ich glaube, es hat eine gewisse Relevanz, und zwar insofern: Wenn
das EuGH-Urteil so ausfällt, wie wir es uns erhoffen, nämlich mit den 48
Stunden, werden sowieso sämtliche Verträge geändert werden müssen, sodass die
Bedeutung, welche die Teilzeit bisher hatte, in Bezug auf die
Vertragsgestaltung hinfällig ist.
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Danke schön für die
Bemerkung. Das Wort hat jetzt Herr Voigt aus Niedersachsen zum Antrag 14. Bitte
schön.
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