Dr. Voigt, Niedersachsen:
Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Ich spreche zum Antrag II-14 und möchte ihn kurz erläutern.
Im Paragraphenteil sind die Definitionen des Gebiets, der Facharztkompetenz,
der Schwerpunktkompetenz wie auch dessen, was man als Zusatzweiterbildung
erwirbt, enthalten. Aus unserer Sicht wird folgende Frage nicht ausreichend
geregelt: Was geschieht, wenn ein Kollege nach dieser Weiterbildungsordnung
abgeschlossen hat und sich in seinem Gebiet Neuerungen entwickeln, die er
womöglich erwerben möchte? In der Vergangenheit mussten wir immer wieder neue
Fachkunden einführen, um den entsprechenden Qualifikationen gerecht zu werden.
Deshalb mein Antrag, im Paragraphenteil die Möglichkeit einer Weiterqualifikation
vorzusehen, die es ermöglicht, solche neuen Kenntnisse im Gebiet zu erwerben.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Zustimmung)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank, Herr Voigt.
Dazu
bitte direkt Herr Koch.
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