TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

2. Tag: Mittwoch, 21. Mai 2003 Vormittagssitzung

Dr. Koch, Referent:

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben ja durch die Darstellung der Gebietsdefinition und der davon unterschiedenen Facharztqualifikationen klar gestellt, dass auch neue Dinge, die sich in einem Gebiet entwickeln, Inhalt des Gebiets sind. Wenn es eine neue Untersuchungs- oder Behandlungsmöglichkeit gibt, die zu dem entsprechenden Gebiet gehört, kann sie von jedem in diesem Gebiet erlernt und erbracht werden. Wenn es sich um relevante Dinge handelt, werden wir natürlich eine entsprechende Zusatzweiterbildung schaffen. Man kann sich nach diesem System relativ einfach nachqualifizieren.

Wenn es sich um einfache Dinge handelt, kann man es erlernen und sich da­rüber eine Bescheinigung ausstellen lassen. Ein verpflichtendes Update kann man nicht hineinschreiben, denn das ginge in Richtung Rezertifizierung. Das hielte ich für ein Problem. Mit den bisher vorhandenen Instrumenten ist es problemlos möglich, eine Nachqualifikation zu vollziehen. Ich empfehle nicht unbedingt, das im Paragraphenteil schriftlich zu etablieren, denn es ist klar, dass man es tun kann. Wenn es beispielsweise ein neues bildgebendes Verfahren gibt, muss man eine entsprechende Zusatzweiterbildung schaffen, damit es erlernt werden kann. Das ist keine Frage.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke schön. Jetzt bitte Frau Haus.

(Zuruf)

- Hat sich erledigt. Danke schön, Frau Haus. Dann bitte Herr Kühn aus Baden-Württemberg.

© 2003, Bundesärztekammer.