Dr.
Schulenberg, Baden-Württemberg:
Meine Damen und
Herren! Ich spreche zu § 4, der Weiterbildung in Teilzeit. Auch wenn wir uns
dem europäischen Recht mit 50 Prozent unterwerfen müssen, sollte doch überlegt
werden, ob bei den derzeitigen Arbeitszeitmodellen nicht auf Antrag der
Arbeitnehmer die Möglichkeit haben sollte, die Teilzeit in weniger als 50
Prozent abzuleisten. Diese Arbeitszeitmodelle ermöglichen es, dass man den
24-Stunden-Ablauf in der Klinik kennen lernt und die Weiterbildungsinhalte
erfüllt werden.
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Vielen Dank, Frau Kollegin
Schulenberg. Das Wort hat nun Herr Hoppenthaller zu den Übergangsbestimmungen.
Bitte schön.
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