TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

2. Tag: Mittwoch, 21. Mai 2003 Vormittagssitzung

Dr. Schulenberg, Baden-Württemberg:

Meine Damen und Herren! Ich spreche zu § 4, der Weiterbildung in Teilzeit. Auch wenn wir uns dem europäischen Recht mit 50 Prozent unterwerfen müssen, sollte doch überlegt werden, ob bei den derzeitigen Arbeitszeitmodellen nicht auf Antrag der Arbeitnehmer die Möglichkeit haben sollte, die Teilzeit in weniger als 50 Prozent abzuleisten. Diese Arbeitszeitmodelle ermöglichen es, dass man den 24-Stunden-Ablauf in der Klinik kennen lernt und die Weiterbildungsinhalte erfüllt werden.

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Vielen Dank, Frau Kollegin Schulenberg. Das Wort hat nun Herr Hoppenthaller zu den Übergangsbestimmungen. Bitte schön.

© 2003, Bundesärztekammer.