TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

2. Tag: Mittwoch, 21. Mai 2003 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Kuni, Hessen:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich spreche zu § 20, den Übergangsbestimmungen. Bisher waren wir Bestimmungen etwa folgenden Inhalts gewohnt: Wer zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der neuen Weiterbildungsordnung seine Weiterbildung nach der alten Weiterbildungsordnung bereits begonnen hat, kann sie nach den Vorschriften der alten Weiterbildungsordnung beenden. Das galt für jeden, der es wollte. Jetzt sind Fristen eingeführt worden, was durchaus Sinn macht. Allerdings muss meines Erachtens dabei auch die Teilzeitweiterbildung angemessen berücksichtigt werden. Deshalb werden Sie von mir einen Antrag erhalten, der Abs. 9 in § 20 um einen Satz ergänzen will, dass die Bestimmungen des § 4 Abs. 6 - das betrifft die Teilzeitweiterbildung - auf die Fristen der §§ 12 bis 16 entsprechend Anwendung finden. Ich bitte um Ihre Unterstützung.

Danke schön.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke sehr. Damit sind die Wortmeldungen abgehandelt. Ich möchte Herrn Koch bitten, dem Ärztetag Hilfestellung zu geben, falls er das für erforderlich hält, was die Abstimmungen angeht.

© 2003, Bundesärztekammer.