TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

2. Tag: Mittwoch, 21. Mai 2003 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Wir kommen zum Antrag 56. Bitte, Frau Güntert.

Dr. Güntert, Geschäftsführung der Bundesärztekammer:

In § 4 Abs. 4 der neuen Weiterbildungsordnung soll im letzten Satz folgende Ergänzung vorgenommen werden:

Tariflicher Erholungsurlaub und Krankheit bis zu einer Dauer von sechs Wochen stellen keine Unterbrechung dar.

Mein Kommentar dazu lautet: Wir haben darüber schon im Jahre 2001 befunden und haben festgestellt, dass dies nicht EU-konform ist.

 

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Wir müssen uns eine Meinung darüber bilden, ob wir etwas nicht EU-Konformes in unsere Weiterbildungsordnung aufnehmen. Das können wir natürlich tun, aber es könnte dann Probleme geben.

Wer möchte dem Antrag 56 zustimmen?

(Zurufe: Wir haben ihn nicht!)

- Ich weiß, dass er nicht vorliegt. Auch ich habe nur eine handschriftliche Fassung. Die Druckmaschinen sind nicht so schnell wie wir; das ist das Problem.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

- Es wird Vorstandsüberweisung beantragt. Das könnte eine Hilfe sein. Wer möchte den Antrag 56 an den Vorstand überweisen? - Wer ist dagegen? - Einige. Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit. Der Antrag ist an den Vorstand überwiesen.

© 2003, Bundesärztekammer.