Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Wir kommen zum Antrag 56.
Bitte, Frau Güntert.
Dr. Güntert, Geschäftsführung der Bundesärztekammer:
In § 4 Abs. 4 der neuen Weiterbildungsordnung soll im letzten Satz folgende
Ergänzung vorgenommen werden:
Tariflicher Erholungsurlaub und Krankheit bis zu einer Dauer von sechs
Wochen stellen keine Unterbrechung dar.
Mein Kommentar dazu lautet: Wir haben darüber schon im
Jahre 2001 befunden und haben festgestellt, dass dies nicht EU-konform ist.
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Wir müssen uns eine Meinung
darüber bilden, ob wir etwas nicht EU-Konformes in unsere Weiterbildungsordnung
aufnehmen. Das können wir natürlich tun, aber es könnte dann Probleme geben.
Wer möchte dem Antrag 56 zustimmen?
(Zurufe: Wir haben
ihn nicht!)
- Ich weiß, dass er nicht vorliegt. Auch ich habe nur eine
handschriftliche Fassung. Die Druckmaschinen sind nicht so schnell wie wir; das
ist das Problem.
(Zuruf:
Vorstandsüberweisung!)
- Es wird Vorstandsüberweisung beantragt. Das könnte eine
Hilfe sein. Wer möchte den Antrag 56 an den Vorstand überweisen? - Wer ist dagegen?
- Einige. Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit. Der Antrag ist an
den Vorstand überwiesen.
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