TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

2. Tag: Mittwoch, 21. Mai 2003 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache II-51. Haben Sie ihn vorliegen?

(Zurufe: Nein!)

§ 20 Abs. 9 lautet:

In den Fällen der Absätze 4 bis 8 finden auf das Anerkennungsverfahren die §§ 12 – 16 Anwendung.

Der Antragsteller, Herr Professor Kuni, möchte, dass in § 20 Abs. 9 angefügt wird:

Auf die dort genannten Fristen findet § 4 Abs. 6 entsprechend Anwendung.

Das müsste jemand von den Profis erklären, um was es sich handelt. Frau Güntert, Sie sind gebeten, zu erklären, was es bedeuten würde, wenn der Antrag von Herrn Professor Kuni angenommen würde.

Dr. Güntert, Geschäftsführung der Bundesärztekammer:

Herr Professor Kuni hatte darauf hingewiesen, dass wir entgegen früherem Recht Übergangsregelungen mit einer Frist von drei, sieben oder acht Jahren versehen haben. Um Benachteiligungen bei einer Teilzeittätigkeit zu vermeiden, bittet er darum, bei den Übergangsbestimmungen entsprechende Fristverlängerungen vorzusehen. Ich denke, das können wir so mittragen.

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Fühlen Sie sich in der Lage, darüber abzustimmen?

(Zuruf: Nein! Der Antrag muss erst vorliegen!)

- Es ist traurig, dass er nicht vorliegt; das gebe ich ja zu. Das ist ein Antrag, dessen Text sowieso nur im Zusammenhang mit einer Erklärung verständlich ist.

(Zuruf: Man kann nicht über etwas abstimmen,
was man nicht vorliegen hat! - Weiterer Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

- Es wird Vorstandsüberweisung beantragt. Wer möchte den Antrag an den Vorstand überweisen? - Wenige. Wer möchte das nicht? - Das ist die Mehrheit. Dann frage ich also: Wer möchte dem Antrag zustimmen? - Wer möchte das nicht? - Der Antrag ist angenommen.

Nun bitte Frau Fick zur Geschäftsordnung.

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