Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Danke schön. Ein konkreter
Antrag liegt mir nicht vor. Deshalb können wir die Diskussion an dieser Stelle
beenden und über den Antrag 4 abstimmen. Zuvor aber zur Geschäftsordnung Herr
Kötzle.
Kötzle, Nordrhein:
Herr Präsident! Meine lieben
Kolleginnen und Kollegen! Ich bin dafür, dass wir diesen Antrag an den Vorstand
überweisen. Ich habe das grundsätzliche Problem, ob es nicht generell besser
wäre, die Änderungsanträge an den Vorstand oder an die Weiterbildungskommission
zu geben, denn ich befürchte, dass wir in der jetzigen Situation Beschlüsse
fassen, die wir in ihrer Tragweite nicht durchdenken können, auch nicht in
ihrer Konsequenz. Ich befürchte, dass wir auf die schnelle Art und Weise, die
wir jetzt praktizieren, Fehlbeschlüsse fassen könnten.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages: Schönen Dank. Wir denken
darüber nach. Sie meinen aber doch nicht den Antrag des Vorstands? Ihn an den
Vorstand zu überweisen hieße doch, ihn abzulehnen. Wenn ein Antrag, der vom
Vorstand kommt, an den Vorstand zurückverwiesen wird, bedeutet dies: Wir wollen
ihn so nicht. Das ist eine Ablehnung.
Einen Änderungsantrag gibt es nicht. Deshalb frage ich:
Wer möchte dem Antrag auf Drucksache II-4 zustimmen? - Wer ist dagegen?
- Wer enthält sich? - Zahlreiche Enthaltungen, wenige Gegenstimmen. Der Antrag
ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen nun zu den allgemeinen Bestimmungen für die
Abschnitte B und C. Dazu legen die Anträge 7, 19, 18, 16, 23 und 67 vor.
(Zurufe: Haben wir
noch nicht!)
- Dieser Antrag wird gerade gedruckt. Unsere Damen
schreiben sich die Finger wund.
Ferner liegen dazu die Anträge 61 und 62 vor. Die noch
nicht verteilten Umdrucke werden so schnell wie möglich erstellt.
Gibt es dazu Wortmeldungen? - Die erste Wortmeldung kommt
von Herrn Lob aus Bayern. Bitte schön.
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