Dr. Fink, Rheinland-Pfalz:
Sehr geehrter Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zum Antrag II-18, den
ich zusammen mit dem Kollegen Dr. Voigt aus Niedersachsen eingebracht habe. Sie
finden in der vorliegenden WBO-Novellierung unter den allgemeinen Bestimmungen
für die Abschnitte B und C auf Seite 16 im neunten Spiegelstrich den Text:
Die Weiterbildung beinhaltet unter Berücksichtigung gebietsspezifischer
Ausprägungen auch den Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
... einfachen labortechnisch gestützten Nachweisverfahren mit visueller oder
apparativer Auswertung (Basislabor).
Diese auf den ersten Blick so geringfügige Änderung
beinhaltet allerdings, wenn sie denn so kommt, die Abschaffung eines Großteils
der von den Ärzten bisher in Laborgemeinschaften und in eigenen Praxisräumen
durchgeführten Laboruntersuchungen, abgesehen von dem schmalen Bereich des dann
noch verbleibenden Basislabors. Diese Einschränkung würde sowohl die Hausärzte
als auch die Gebietsärzte betreffen. Sie betrifft aber auch Klinikärzte, die beispielsweise
in einem Kreiskrankenhaus oder in vergleichbaren Institutionen einer Inneren
Abteilung vorstehen, wenn diese Funktion auch die Leitung des Kliniklabors
beinhaltet, wie dies in Krankenhäusern häufig der Fall ist. Diese Leistung könnte
dann nicht mehr erbracht werden.
Wenn der vorliegende Beschluss zur Geltung käme, hieße
das, dass die Labormedizin bis auf wenige Untersuchungen - Basis- und
Notfalllabor - nur noch von Laborärzten erbracht werden dürfte. Das könnte im
Klinikbereich zu Versorgungsengpässen führen. Die Laborgemeinschaften würden in
ihrer Existenz gefährdet, weil der größte Teil der Leistungen des Labors nicht
mehr von Nichtlaborfachärzten erbracht werden könnte.
Herr Kollege Raidt wird zu diesem Thema auch noch Stellung
nehmen. Ich bitte, dies in Ihre Überlegungen mit einzubeziehen.
Danke schön.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe,
Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank. Dazu bitte
direkt Herr Koch.
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