TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

2. Tag: Mittwoch, 21. Mai 2003 Vormittagssitzung

Dr. Koch, Referent:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht um die Anträge 7, 18 und 19, die sich mit dem Labor befassen. Ich kann den Ausführungen von Herrn Kollegen Fink nicht ganz zustimmen. Das Labor gehört natürlich definitionsgemäß zu jedem Gebiet dazu. Es ist überhaupt keine Frage, dass die entsprechenden Laborleistungen im Gebiet in der Gebietsdefinition enthalten sind. Wenn wir es so formulieren, wie Herr Kollege Fink es vorgeschlagen hat, muss jeder das Labor komplett erlernen. Er muss in seiner Weiterbildung zum Schwerpunkt ein halbes Jahr oder noch länger ins Labor, um die Labortätigkeit zu erlernen. Das halten wir nicht für richtig.

Es gehört natürlich ins Gebiet, aber wir haben dafür in der Weiterbildungsordnung keine eigene Qualifikation vorgesehen. In der Facharztqualifikation ist nurmehr das normale Basislabor enthalten. Wenn wir es vorn in die Weiterbildungsordnung hineinschreiben, muss das Labor in jedem Gebiet erlernt werden. Das ist nach Ansicht der Gremien und des Vorstands heute nicht mehr darstellbar.

Wir können nicht nachvollziehen, dass es für Krankenhäuser eine Auswirkung haben soll. Wenn ein Internist Leiter des Labors ist und das Labor auch erlernt hat, kann er das natürlich tun, denn es gehört ja ohne Frage zu seinem Gebiet. Er muss sich nur zusätzlich dafür qualifizieren. Wir halten es für nicht richtig, für jeden diese Qualifikation von vornherein hineinzuschreiben.

Wenn Sie dieses Problem unbedingt lösen wollen, müssen Sie später den Antrag stellen, ein fachgebundenes Labor einzuführen, um es für diejenigen zu ermöglichen, die es wollen, wenn sie einen Zettel in der Hand brauchen. Ich warne dringend davor, es an dieser Stelle zu formulieren.

Dasselbe gilt natürlich für die bildgebenden Verfahren. Die bildgebenden Verfahren, die für ein Gebiet relevant sind, gehören natürlich zum Gebiet hinzu. Wenn man es an dieser Stelle formuliert, muss beispielsweise jeder Orthopäde ein oder zwei Jahre beispielsweise die MRT lernen. Das kann es doch nicht sein.

Ich habe in meinen einführenden Bemerkungen darauf hingewiesen: Was hier vorn aufgeführt ist, trifft für alle Qualifikationen zu. Das muss jeder lernen. Das ist auch prüfungsrelevant. Wir können das hier nicht hineinschreiben, ohne unüberwindbare Engpässe in der Weiterbildung zu schaffen.

Ich empfehle also dringend, die Anträge 7, 18 und 19, die sich mit dem Labor und den bildgebenden Verfahren befassen, abzulehnen. Es hier hineinzuschreiben würde die Weiterbildung in vielen Fächern unmöglich machen.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank. Jetzt Herr Hansen aus Nordrhein zur Geschäftsordnung. Bitte schön.

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