Dr. Koch, Referent:
Herr Präsident! Meine Damen und
Herren! Es geht um die Anträge 7, 18 und 19, die sich mit dem Labor befassen.
Ich kann den Ausführungen von Herrn Kollegen Fink nicht ganz zustimmen. Das
Labor gehört natürlich definitionsgemäß zu jedem Gebiet dazu. Es ist überhaupt
keine Frage, dass die entsprechenden Laborleistungen im Gebiet in der
Gebietsdefinition enthalten sind. Wenn wir es so formulieren, wie Herr Kollege
Fink es vorgeschlagen hat, muss jeder das Labor komplett erlernen. Er muss in
seiner Weiterbildung zum Schwerpunkt ein halbes Jahr oder noch länger ins
Labor, um die Labortätigkeit zu erlernen. Das halten wir nicht für richtig.
Es gehört natürlich ins Gebiet, aber wir haben dafür in
der Weiterbildungsordnung keine eigene Qualifikation vorgesehen. In der
Facharztqualifikation ist nurmehr das normale Basislabor enthalten. Wenn wir es
vorn in die Weiterbildungsordnung hineinschreiben, muss das Labor in jedem
Gebiet erlernt werden. Das ist nach Ansicht der Gremien und des Vorstands heute
nicht mehr darstellbar.
Wir können nicht nachvollziehen, dass es für Krankenhäuser
eine Auswirkung haben soll. Wenn ein Internist Leiter des Labors ist und das
Labor auch erlernt hat, kann er das natürlich tun, denn es gehört ja ohne Frage
zu seinem Gebiet. Er muss sich nur zusätzlich dafür qualifizieren. Wir halten
es für nicht richtig, für jeden diese Qualifikation von vornherein
hineinzuschreiben.
Wenn Sie dieses Problem unbedingt lösen wollen, müssen Sie
später den Antrag stellen, ein fachgebundenes Labor einzuführen, um es für
diejenigen zu ermöglichen, die es wollen, wenn sie einen Zettel in der Hand
brauchen. Ich warne dringend davor, es an dieser Stelle zu formulieren.
Dasselbe gilt natürlich für die bildgebenden Verfahren.
Die bildgebenden Verfahren, die für ein Gebiet relevant sind, gehören natürlich
zum Gebiet hinzu. Wenn man es an dieser Stelle formuliert, muss beispielsweise
jeder Orthopäde ein oder zwei Jahre beispielsweise die MRT lernen. Das kann es
doch nicht sein.
Ich habe in meinen einführenden Bemerkungen darauf
hingewiesen: Was hier vorn aufgeführt ist, trifft für alle Qualifikationen zu.
Das muss jeder lernen. Das ist auch prüfungsrelevant. Wir können das hier nicht
hineinschreiben, ohne unüberwindbare Engpässe in der Weiterbildung zu schaffen.
Ich empfehle also dringend, die Anträge 7, 18 und 19, die
sich mit dem Labor und den bildgebenden Verfahren befassen, abzulehnen. Es hier
hineinzuschreiben würde die Weiterbildung in vielen Fächern unmöglich machen.
Vielen Dank.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe,
Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank. Jetzt Herr
Hansen aus Nordrhein zur Geschäftsordnung. Bitte schön.
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