TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

2. Tag: Mittwoch, 21. Mai 2003 Vormittagssitzung

Dr. Voigt, Niedersachsen:

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zu dem von mir gestellten Antrag, die bildgebenden Verfahren als Methode in die allgemeinen Bestimmungen für die Abschnitte B und C aufzunehmen, und möchte ihn begründen. In der gültigen Weiterbildungsordnung sind die bildgebenden Verfahren, also die Sonographie wie auch die Teilradiologie, Bestandteile der Gebietsweiterbildung und somit für den Gebietsarzt, sofern er dementsprechende Kenntnisse nachweist, gebietszugehörig. Die Weiterbildungsgremien unserer Ärztekammer sind sich grundsätzlich darüber einig, dass bildgebende Verfahren als Diagnostikum in vielen Gebieten unverzichtbar sind, sie sind auch der Meinung, dass es eine willkürliche Entscheidung ist, wenn man bestimmte bildgebende Verfahren wie die Sonographie als vielen Gebieten zugehörig bezeichnet, dies aber anderen, beispielsweise der Teilradiologie, vorenthält.

In der Novellierung erleben wir jetzt einen Einschnitt, der eine seit vielen Jahren bewährte Praxis abschafft. Trotz unseres Auftrags, mit der Novellierung eine Vereinfachung und Deregulierung einzuleiten, schaffen wir hiermit gerade das Gegenteil, da wir Gebietsärzten außerhalb der Radiologie ihre Weiterbildung verlängern, weil die Kenntnisse beispielsweise für die Teilradiologie zumindest für sechs Monate beim Radiologen erworben werden müssen.

Nicht unterschätzt werden darf, dass diese Ausbildungszeiten einen Flaschenhals in der Weiterbildung bedeuten, denn das ist ja nicht überall möglich und kann mit einem Stellenwechsel etc. einhergehen.

Von daher halten wir die bisherige Regelung, die Teilradiologie in den Gebieten dort, wo sie verankert war, beizubehalten, für unbedingt gegeben und möchten dementsprechend beantragen, dass die bildgebenden Verfahren in diesem Sinne in die allgemeinen Bestimmungen für die Abschnitte B und C mit aufgenommen werden.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Vielen Dank. Möchten Sie dazu etwas sagen, Herr Koch? - Bitte schön.

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