Dr. Voigt, Niedersachsen:
Herr Präsident! Verehrte
Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zu dem von mir gestellten Antrag, die
bildgebenden Verfahren als Methode in die allgemeinen Bestimmungen für die
Abschnitte B und C aufzunehmen, und möchte ihn begründen. In der gültigen
Weiterbildungsordnung sind die bildgebenden Verfahren, also die Sonographie wie
auch die Teilradiologie, Bestandteile der Gebietsweiterbildung und somit für
den Gebietsarzt, sofern er dementsprechende Kenntnisse nachweist,
gebietszugehörig. Die Weiterbildungsgremien unserer Ärztekammer sind sich
grundsätzlich darüber einig, dass bildgebende Verfahren als Diagnostikum in
vielen Gebieten unverzichtbar sind, sie sind auch der Meinung, dass es eine
willkürliche Entscheidung ist, wenn man bestimmte bildgebende Verfahren wie die
Sonographie als vielen Gebieten zugehörig bezeichnet, dies aber anderen,
beispielsweise der Teilradiologie, vorenthält.
In der Novellierung erleben wir jetzt einen Einschnitt,
der eine seit vielen Jahren bewährte Praxis abschafft. Trotz unseres Auftrags,
mit der Novellierung eine Vereinfachung und Deregulierung einzuleiten, schaffen
wir hiermit gerade das Gegenteil, da wir Gebietsärzten außerhalb der Radiologie
ihre Weiterbildung verlängern, weil die Kenntnisse beispielsweise für die
Teilradiologie zumindest für sechs Monate beim Radiologen erworben werden
müssen.
Nicht unterschätzt werden darf, dass diese
Ausbildungszeiten einen Flaschenhals in der Weiterbildung bedeuten, denn das
ist ja nicht überall möglich und kann mit einem Stellenwechsel etc. einhergehen.
Von daher halten wir die bisherige Regelung, die
Teilradiologie in den Gebieten dort, wo sie verankert war, beizubehalten, für
unbedingt gegeben und möchten dementsprechend beantragen, dass die bildgebenden
Verfahren in diesem Sinne in die allgemeinen Bestimmungen für die Abschnitte B
und C mit aufgenommen werden.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe,
Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Vielen Dank. Möchten Sie
dazu etwas sagen, Herr Koch? - Bitte schön.
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