Dr. Junker, Westfalen-Lippe:
Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Ich stelle mich gern der Kritik. Seit 1994 möchte ich die
Delegierten des Deutschen Ärztetages dafür sensibilisieren, dass analog der
allgemeinmedizinischen Weiterbildung eine Weiterbildungszeit in niedergelassener
Praxis wertvoll, ja notwendig ist. Ich erfahre hier viel Zustimmung von vielen
Delegierten. Wir wissen doch alle, dass das ganze Spektrum des jeweiligen Fachs
aufgrund der guten fachärztlichen Versorgung im ambulanten Bereich im
Krankenhaus oft oder nicht mehr oder gar nicht gesehen und so auch nicht
gelernt werden kann. Das erfordert eine höhere Qualität in der Weiterbildung.
Das findet seinen Niederschlag in der Tatsache, dass wir bei allen kurativen
Fächern nach der vorgelegten Weiterbildungsordnung eine Tätigkeit in
niedergelassener Praxis im Umfang von sechs bis 24 Monaten angerechnet bekommen
können. Für viele Kollegen wird sich die Tür zur Niederlassung öffnen, wenn die
Weiterbildung in der niedergelassenen Praxis erfolgen muss. Dies wird die
integrative Verzahnung und das Verständnis für beide Versorgungsebenen
erheblich verbessern und fördern.
Nicht umsonst war es früher so, dass ermächtigte Chefärzte
erst nach einer Tätigkeit in der Praxis ihre Berechtigung erhielten.
Auch die Kassen wird es sicherlich interessieren,
möglichst breit und umfassend weitergebildete Ärzte in der
Gesundheitsversorgung zu bekommen.
Traurigerweise gewinnen wir damit einen aktuellen
Schwerpunkt gegenüber dem GMG: Die Notwendigkeit der Weiterbildung in der
niedergelassenen Praxis festigt die Daseinsnotwendigkeit der niedergelassenen
Fachärzte. Auch das sollten wir ausnutzen, so traurig es ist.
Vielen Dank.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank, Herr Junker.
Jetzt bitte Herr Kühn, Baden-Württemberg.
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