TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

2. Tag: Mittwoch, 21. Mai 2003 Vormittagssitzung

Dr. Kühn, Baden-Württemberg:

Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche noch einmal zum Antrag II-19 und schlage vor, diesem Antrag unbedingt zuzustimmen, nämlich statt von „einfachen labortechnisch gestützten Nachweisverfahren“ von „gebietsspezifisch labortechnisch gestützten Nachweisverfahren“ zu sprechen. Ich begründe das wie folgt: Ich achte sehr die Argumentation von Herrn Koch, aber seit 30 Jahren habe ich mit diesem Problem auf KV-Ebene, in Laborgemeinschaften und in der Umsetzung in den Kammern zu tun. Wir hatten 30 Jahre lang die größten Schwierigkeiten. Wir können es uns nicht leisten, alle Fachgebiete insgesamt mit diesen allgemeinen Bestimmungen auf die einfachen labortechnisch gestützten Verfahren zu reduzieren. Das würde Querelen auch in der KV von Herrn Hansen geben, die er sich gar nicht vorstellen kann. So können wir es nicht machen.

Es ist absolut zumutbar, dass sich jeder werdende Facharzt und jede werdende Fachärztin während der Weiterbildung im Labor der Weiterbildungsstätte die gebietstechnischen Verfahren aneignet.

Außerdem ist es mittlerweile so, dass das Spektrum des Laborarztes so riesig geworden ist, dass wir mit Recht fragen müssen, ohne an seiner prinzipiellen Kompetenz zu zweifeln, ob er wirklich alle speziellen Verfahren am besten beherrscht. Es ist gar keine Frage, dass Verfahren dabei sind, welche die Gebietsärzte mittlerweile besser beherrschen als die hoch geschätzten Laborärzte. Das ist die Folge eines Faches, das sich immer weiter ausweitet. Deshalb halte ich diese geringe, aber entscheidende Veränderung entsprechend dem Antrag II-19 für unerlässlich.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank, Herr Kühn. Nunmehr Herr Peters aus Rheinland-Pfalz.

© 2003, Bundesärztekammer.