TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

2. Tag: Mittwoch, 21. Mai 2003 Vormittagssitzung

Dr. Koch, Referent:

Herr Rüggeberg, ich denke, wir haben da gar kein Problem. Es ist doch klar, dass das gebietsspezifische Labor und das spezifische bildgebende Verfahren in jedes Gebiet gehören. Die Frage ist nur, ob jemand alles, was es da gibt, komplett erlernen muss oder nicht. Das ist doch die zentrale Frage.

(Zuruf: Nein!)

Dass man Grundkenntnisse hinsichtlich der Interpretation haben muss, ist auch klar. Aber es ist die Frage, ob man wirklich jede technische Leistung erlernt haben muss, die es da gibt. Wenn wir es in die allgemeinen Bestimmungen aufnehmen, muss es jeder erlernen. Gegebenenfalls müssen wir es an anderer Stelle aufnehmen. Das war doch mein Votum vorhin; ich denke, klarer kann man es nicht ausdrücken.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank. Jetzt liegt eine Wortmeldung von Herrn Büchner vor. Bezieht sie sich auf die allgemeinen Bestimmungen für die Abschnitte B und C?

© 2003, Bundesärztekammer.