Dr. Koch, Referent:
Herr Rüggeberg, ich denke, wir
haben da gar kein Problem. Es ist doch klar, dass das gebietsspezifische Labor
und das spezifische bildgebende Verfahren in jedes Gebiet gehören. Die Frage
ist nur, ob jemand alles, was es da gibt, komplett erlernen muss oder nicht.
Das ist doch die zentrale Frage.
(Zuruf: Nein!)
Dass man Grundkenntnisse hinsichtlich der Interpretation
haben muss, ist auch klar. Aber es ist die Frage, ob man wirklich jede
technische Leistung erlernt haben muss, die es da gibt. Wenn wir es in die
allgemeinen Bestimmungen aufnehmen, muss es jeder erlernen. Gegebenenfalls
müssen wir es an anderer Stelle aufnehmen. Das war doch mein Votum vorhin; ich
denke, klarer kann man es nicht ausdrücken.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank. Jetzt liegt
eine Wortmeldung von Herrn Büchner vor. Bezieht sie sich auf die allgemeinen
Bestimmungen für die Abschnitte B und C?
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