TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

2. Tag: Mittwoch, 21. Mai 2003 Vormittagssitzung

Dr. Rothe-Kirchberger, Baden-Württemberg:

Damit Sie mir folgen können, möchte ich zunächst einmal sagen, um was es geht. Es geht um die allgemeinen Bestimmungen für die Abschnitte B und C, dort um die Spiegelstriche vier und fünf: ärztliche Gesprächsführung einschließlich der Beratung von Angehörigen und psychosomatische Grundlagen. Wir haben jetzt erfahren, dass die psychosomatischen Grundkompetenzen aus den einzelnen Fachgebieten herausgenommen und in die allgemeinen Bestimmungen aufgenommen wurden. Das könnte mit einer Aufwertung verbunden sein; wir hoffen, dass das der Fall ist. Aus unserer Sicht sollten die psychosomatischen Grundkompetenzen für die klinische Weiterbildung verbindlich erhalten werden. „Verbindlich“ bedeutet, dass die Qualität dieses Weiterbildungsmoduls bundeseinheitlich nach wissenschaftlich gesicherten Kriterien gewährleistet werden soll und auch festgelegt werden soll, dass dieser Weiterbildungsteil auf zwei Weisen erworben werden kann, nämlich entweder durch anerkannte Fachreferenten, die der jeweilige Weiterbilder an sein Krankenhaus verpflichten sollte, oder durch Kurse, die von den jeweiligen Landesärztekammern zertifiziert werden sollten.

Wir haben in Baden-Württemberg mit den 40-stündigen Kursen aus meiner Sicht sehr gute Erfahrungen gemacht. Es wurde inhaltlich festgelegt auf 20 Stunden Balint, zwölf Stunden Gesprächsführung und acht Stunden Theorie. Die Kursteilnehmer wurden befragt. Dazu gibt es im „Deutschen Ärzteblatt“, Heft 14 vom April 2002, einen entsprechenden Artikel. Diese Kurse wurden mit gutem Erfolg durchgeführt. Obwohl anfänglich Motivationsprobleme bestanden, konnten die Teilnehmer motiviert werden, sodass sie ihre Widerstände gegen die Psychosomatik aufgegeben haben.

Grundsätzlich sind diese Kurse natürlich so wenig wie möglich finanziell und zeitlich belastend durchzuführen. Das gilt für die Weiterbildung generell. Daher sollte eine kostenneutrale Integration der Vermittlung dieser psychosomatischen Inhalte in die zuständigen Krankenhäuser gefördert werden.

Es handelt sich, wie gesagt, um meinen Antrag II-62.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Vielen Dank, Frau Kollegin.

Weitere Wortmeldungen liegen zu diesem Komplex nicht vor. Es meldet sich auch niemand, der meint, nicht zu Wort gekommen zu sein. Wir können also in die Abstimmung eintreten. Zuvor möchte ich den Herrn Referenten fragen, ob er dazu noch ein Schlusswort sprechen möchte. Ich glaube, der Antrag 62 ist eher etwas für die weitere Meinungsbildung.

© 2003, Bundesärztekammer.