TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

2. Tag: Mittwoch, 21. Mai 2003 Vormittagssitzung

Dr. Pickerodt, Berlin:

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich zu diesem Punkt deswegen zu Wort gemeldet, weil ich denke, dass es um einen ganz entscheidenden Punkt geht, der exemplarisch für viele Punkte ist, die noch kommen werden. Offensichtlich ist es bei aller Eloquenz Herrn Koch noch nicht gelungen, das zentrale Prinzip der neuen Weiterbildungsordnung so zu vermitteln, wie es notwendig ist.

Es geht darum, dass die Facharztkompetenz zu differenzieren ist von der Gebietsdefinition. In diesem Punkt ist völlig klar: Die Laborleistungen in den einzelnen Gebieten gehören zum Gebiet.

(Beifall)

Es braucht also nicht noch einmal an einer allgemeinen Stelle hineingeschrieben zu werden. Es ist kein abrechnungstechnisches Problem, wie es früher ganz oft der Fall war. Das, was nicht in der Weiterbildungsordnung stand, durfte nicht abgerechnet werden. Das ist nach der Philosophie der neuen Weiterbildungsordnung nicht mehr das Problem.

Umgekehrt ist das, was in den allgemeinen Bestimmungen steht, verpflichtend für alle. Ich kann Ihnen nur sagen: Wenn ich als Anästhesist das gesamte gebietsbezogene Labor erlernen müsste, würde ich wahrscheinlich ein Jahr benötigen, um alles, was theoretisch dazugehört, zu erlernen.

(Beifall)

Aus diesen grundsätzlichen Überlegungen heraus bitte ich Sie, Ihre Meinung nochmals zu überdenken und diese Anträge nicht zu befürworten, weil es für die jungen Kollegen auf dem Weg zur Weiterbildung ein unüberwindliches Hindernis darstellen würde.

Ich danke Ihnen.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Vielen Dank, Herr Pickerodt. Als nächster Redner bitte Herr Crusius, Vizepräsident.

© 2003, Bundesärztekammer.