Dr. Pickerodt, Berlin:
Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Ich habe mich zu diesem Punkt deswegen zu Wort gemeldet, weil ich
denke, dass es um einen ganz entscheidenden Punkt geht, der exemplarisch für
viele Punkte ist, die noch kommen werden. Offensichtlich ist es bei aller
Eloquenz Herrn Koch noch nicht gelungen, das zentrale Prinzip der neuen
Weiterbildungsordnung so zu vermitteln, wie es notwendig ist.
Es geht darum, dass die Facharztkompetenz zu
differenzieren ist von der Gebietsdefinition. In diesem Punkt ist völlig klar:
Die Laborleistungen in den einzelnen Gebieten gehören zum Gebiet.
(Beifall)
Es braucht also nicht noch einmal an einer allgemeinen
Stelle hineingeschrieben zu werden. Es ist kein abrechnungstechnisches Problem,
wie es früher ganz oft der Fall war. Das, was nicht in der
Weiterbildungsordnung stand, durfte nicht abgerechnet werden. Das ist nach der
Philosophie der neuen Weiterbildungsordnung nicht mehr das Problem.
Umgekehrt ist das, was in den allgemeinen Bestimmungen
steht, verpflichtend für alle. Ich kann Ihnen nur sagen: Wenn ich als Anästhesist
das gesamte gebietsbezogene Labor erlernen müsste, würde ich wahrscheinlich ein
Jahr benötigen, um alles, was theoretisch dazugehört, zu erlernen.
(Beifall)
Aus diesen grundsätzlichen Überlegungen heraus bitte ich
Sie, Ihre Meinung nochmals zu überdenken und diese Anträge nicht zu
befürworten, weil es für die jungen Kollegen auf dem Weg zur Weiterbildung ein
unüberwindliches Hindernis darstellen würde.
Ich danke Ihnen.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe,
Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Vielen Dank, Herr
Pickerodt. Als nächster Redner bitte Herr Crusius, Vizepräsident.
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