Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Wir kommen zur Abstimmung
über den Antrag auf Drucksache II-23 von Herrn Junker. Er lautet:
In die Weiterbildungsordnung aller Fächer wird ein verpflichtender Teil der
Weiterbildung von sechs Monaten in ambulanter, niedergelassener Praxis der
jeweiligen Fachrichtung dort eingefügt, wo auf die fakultative Anrechnung einer
solchen Weiterbildungszeit verwiesen wird.
Dazu bitte Herr Koch.
Dr. Koch, Referent:
Meine Damen und Herren! Wir
haben in den allgemeinen Bestimmungen festgelegt, dass die Weiterbildung sowohl
ambulant als auch stationär möglich ist. Wir haben in vielen
Facharztqualifikationen und Schwerpunktqualifikationen ambulante Zeiten
ausgewiesen, aber immer nur freiwillig. Wenn wir es für alle verpflichtend
machen, ein halbes Jahr ambulant tätig zu sein, werden wir erhebliche
organisatorische Schwierigkeiten bekommen. Für viele Kolleginnen und Kollegen
wird es unmöglich sein, den Facharzt zu erlangen, weil es ambulante
Weiterbildungsmöglichkeiten nur in ganz begrenztem Ausmaß gibt.
(Beifall)
Ich empfehle Ihnen dringend, es bei der Freiwilligkeit zu
belassen und es nicht generell zwingend vorzuschreiben.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe,
Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Danke schön. Wer möchte dem
Antrag II-23 zustimmen? - Wer ist dagegen? - Das ist die ganz große Mehrheit.
Wer enthält sich? - Der Antrag ist mit klarer Mehrheit abgelehnt.
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