TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

2. Tag: Mittwoch, 21. Mai 2003 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache II-23 von Herrn Junker. Er lautet:

In die Weiterbildungsordnung aller Fächer wird ein verpflichtender Teil der Weiterbildung von sechs Monaten in ambulanter, niedergelassener Praxis der jeweiligen Fachrichtung dort eingefügt, wo auf die fakultative Anrechnung einer solchen Weiterbildungszeit verwiesen wird.

Dazu bitte Herr Koch.

Dr. Koch, Referent:

Meine Damen und Herren! Wir haben in den allgemeinen Bestimmungen festgelegt, dass die Weiterbildung sowohl ambulant als auch stationär möglich ist. Wir haben in vielen Facharztqualifikationen und Schwerpunktqualifikationen ambulante Zeiten ausgewiesen, aber immer nur freiwillig. Wenn wir es für alle verpflichtend machen, ein halbes Jahr ambulant tätig zu sein, werden wir erhebliche organisatorische Schwierigkeiten bekommen. Für viele Kolleginnen und Kollegen wird es unmöglich sein, den Facharzt zu erlangen, weil es ambulante Weiterbildungsmöglichkeiten nur in ganz begrenztem Ausmaß gibt.

(Beifall)

Ich empfehle Ihnen dringend, es bei der Freiwilligkeit zu belassen und es nicht generell zwingend vorzuschreiben.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke schön. Wer möchte dem Antrag II-23 zustimmen? - Wer ist dagegen? - Das ist die ganz große Mehrheit. Wer enthält sich? - Der Antrag ist mit klarer Mehrheit abgelehnt.

© 2003, Bundesärztekammer.