Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Ich rufe den Antrag auf
Drucksache II-62 auf. Ist dieser Antrag so zu verstehen, dass er konkret
eine Änderung des Textes der Weiterbildungsordnung vorsieht? Oder ist es mehr
ein Antrag, welcher der Meinungsbildung dient? Ich verlese den Antragstext:
Die
Integration psychosomatischer Grundkompetenz in fast allen klinischen
Weiterbildungen soll verbindlich erhalten werden.
Die
Qualität als Weiterbildungsmodus soll bundeseinheitlich nach wissenschaftlich
gesicherten Kriterien gewährleistet werden. Der Weiterbildungsteil kann
alternativ durch anerkannte psychosomatische Fachreferenten, die von den
Weiterbildern verpflichtet werden, am Krankenhaus oder im Rahmen von
zertifizierten Kursen vermittelt werden.
Das ist an sich etwas Ideales für den Vorstand, damit sich
dieser darüber einmal gründlich Gedanken machen kann. Ich sage das nur mal so.
Wenn jemand diese Idee übernimmt, lasse ich darüber sogar abstimmen.
(Zuruf)
- Okay. Wer möchte diesen Antrag an den Vorstand
überweisen? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist der Antrag an
den Vorstand überwiesen. Der Vorstand wird sich gründlich Gedanken darüber
machen und das wird nicht ohne Folgen bleiben.
Damit haben wir die allgemeinen Bestimmungen
durchgearbeitet. Wir können uns nunmehr dem Abschnitt B - Gebiete, Facharzt-
und Schwerpunktkompetenzen - zuwenden. Dazu gehören die Anträge 31, 64, 77, der
sich noch in der Herstellung befindet, 78 und natürlich der Vorstandsantrag 3.
Wir kommen zunächst zu den allgemeinen Wortmeldungen. Der erste Redner ist Herr
Kollege Bolay aus Westfalen-Lippe. Bitte schön.
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