TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

2. Tag: Mittwoch, 21. Mai 2003 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Ich rufe den Antrag auf Drucksache II-62 auf. Ist dieser Antrag so zu verstehen, dass er konkret eine Änderung des Textes der Weiterbildungsordnung vorsieht? Oder ist es mehr ein Antrag, welcher der Meinungsbildung dient? Ich verlese den Antragstext:

Die Integration psychosomatischer Grundkompetenz in fast allen klinischen Weiterbildungen soll verbindlich erhalten werden.

Die Qualität als Weiterbildungsmodus soll bundeseinheitlich nach wissenschaftlich gesicherten Kriterien gewährleistet werden. Der Weiterbildungsteil kann alternativ durch anerkannte psychosomatische Fachreferenten, die von den Weiterbildern verpflichtet werden, am Krankenhaus oder im Rahmen von zertifizierten Kursen vermittelt werden.

Das ist an sich etwas Ideales für den Vorstand, damit sich dieser darüber einmal gründlich Gedanken machen kann. Ich sage das nur mal so. Wenn jemand diese Idee übernimmt, lasse ich darüber sogar abstimmen.

(Zuruf)

- Okay. Wer möchte diesen Antrag an den Vorstand überweisen? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist der Antrag an den Vorstand überwiesen. Der Vorstand wird sich gründlich Gedanken darüber machen und das wird nicht ohne Folgen bleiben.

Damit haben wir die allgemeinen Bestimmungen durchgearbeitet. Wir können uns nunmehr dem Abschnitt B - Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen - zuwenden. Dazu gehören die Anträge 31, 64, 77, der sich noch in der Herstellung befindet, 78 und natürlich der Vorstandsantrag 3. Wir kommen zunächst zu den allgemeinen Wortmeldungen. Der erste Redner ist Herr Kollege Bolay aus Westfalen-Lippe. Bitte schön.

© 2003, Bundesärztekammer.