TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

2. Tag: Mittwoch, 21. Mai 2003 Vormittagssitzung

Dr. Bolay, Westfalen-Lippe:

Hohes Präsidium! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zum Antrag 31. Manches in der Weiterbildungsordnung versteckt sich im Detail und ist auf den ersten Blick nicht ohne weiteres ersichtlich. Vergleichen Sie bitte einmal die Weiterbildungszeiten, die in der Allgemeinchirurgie möglich sind, mit denen der Unfallchirurgie und der Orthopädie oder der Viszeralchirurgie. Sie werden feststellen, dass man innerhalb von sechs Jahren nicht nur Allgemeinchirurg werden kann, sondern bei kluger Einteilung der Weiterbildungszeiten zeitgleich auch Unfallchirurg, Orthopäde oder Viszeralchirurg.

Etwas Vergleichbares findet sich in der Weiterbildungsordnung nicht noch einmal. Nach meiner Auffassung widerspricht dies auch der Struktur. Es ist da­rüber hinaus kaum denkbar, dass die Inhalte so komplexer Fächer innerhalb von sechs Jahren zeitgleich erworben werden können. Mit dem vorliegenden Änderungsantrag bleibt weiterhin die Möglichkeit, einen Doppelfacharzt zu erwerben, aber der Weg dorthin wird mindestens angemessene sieben Jahre betragen. Ich bitte Sie, dem Antrag zuzustimmen, und bedanke mich für Ihr Votum.

(Vereinzelt Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Vielen Dank. Das Wort hat jetzt Herr Lindhorst aus Hessen.

© 2003, Bundesärztekammer.