Dr. Bolay, Westfalen-Lippe:
Hohes Präsidium! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zum Antrag 31. Manches in der
Weiterbildungsordnung versteckt sich im Detail und ist auf den ersten Blick
nicht ohne weiteres ersichtlich. Vergleichen Sie bitte einmal die
Weiterbildungszeiten, die in der Allgemeinchirurgie möglich sind, mit denen der
Unfallchirurgie und der Orthopädie oder der Viszeralchirurgie. Sie werden
feststellen, dass man innerhalb von sechs Jahren nicht nur Allgemeinchirurg
werden kann, sondern bei kluger Einteilung der Weiterbildungszeiten zeitgleich
auch Unfallchirurg, Orthopäde oder Viszeralchirurg.
Etwas Vergleichbares findet sich in der
Weiterbildungsordnung nicht noch einmal. Nach meiner Auffassung widerspricht
dies auch der Struktur. Es ist darüber hinaus kaum denkbar, dass die Inhalte
so komplexer Fächer innerhalb von sechs Jahren zeitgleich erworben werden
können. Mit dem vorliegenden Änderungsantrag bleibt weiterhin die Möglichkeit,
einen Doppelfacharzt zu erwerben, aber der Weg dorthin wird mindestens
angemessene sieben Jahre betragen. Ich bitte Sie, dem Antrag zuzustimmen, und
bedanke mich für Ihr Votum.
(Vereinzelt
Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe,
Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Vielen Dank. Das Wort hat
jetzt Herr Lindhorst aus Hessen.
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