TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

2. Tag: Mittwoch, 21. Mai 2003 Vormittagssitzung

Dr. Thierse, Berlin:

Ich habe mich ursprünglich zu Wort gemeldet, weil hier auch der Antrag der Gynäkologen auf Aufnahme des 80-Stunden-Kurses Psychosomatik in die Weiterbildung für den Facharzt vorliegt. Wir haben in Rostock beschlossen, dass wir Kursweiterbildungen aus der Facharztweiterbildung so weit wie möglich heraushalten wollen. Wenn die Gynäkologen wirklich der Meinung sind, man müsse sich so qualifizieren, dann muss man eben an einer curriculären Weiterbildung Psychosomatik teilnehmen. Ich plädiere sehr dagegen, Kurse verpflichtend einzuführen, die den Assistenten viel Geld kosten. Wir haben in Rostock auch einen entsprechenden Beschluss gefasst.

(Beifall)

Noch ein Wort zu dem Antrag, die Allgemeinchirurgie anders zu gliedern. Vielleicht kann Herr Koch dazu gleich Stellung nehmen. Normalerweise ist es so, dass Weiterbildungszeiten, die ganz dezidiert für ein Fach verbraucht worden sind, nicht für ein Fach noch einmal verwendet werden können. Das ist ständige Aussage unserer Juristen. Insofern sehe ich das Problem, das hier skizziert wurde, nicht.

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank, Herr Thierse. Das Wort hat jetzt Herr Carl aus Bayern.

© 2003, Bundesärztekammer.