TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

2. Tag: Mittwoch, 21. Mai 2003 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Lob, Bayern:

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag II-31 ist gut gemeint, geht aber exakt an dem Ziel vorbei, das sich die Chirurgen gemeinsam gesetzt haben. Wir sind davon ausgegangen, dass alle chirurgischen Fachärzte eine gleich lange Weiterbildungszeit haben, um die Ungleichheiten, die jetzt bei der Weiterbildung herrschen, nicht fortzusetzen. Der Facharzt für Allgemeine Chirurgie soll also genauso lange in der Weiterbildung sein wie der Facharzt für Viszeralchirurgie.

Das war eine Voraussetzung, um das Common-Trunk-Fach tatsächlich einheitlich zu gestalten.

Die Voraussetzung eines zweiten Facharztes bedingt automatisch eine mindestens dreijährige Weiterbildungszeit, um dieses Fach auch EU-kompatibel abzubilden. Das heißt, der Facharzt für Allgemeine Chirurgie hat den Common Trunk mit zwei Jahren mit einem freien Jahr folgend, also mit insgesamt drei Jahren. Dann folgt eine dreijährige ganz klar strukturierte Weiterbildung als allgemeiner Chirurg, der zwischen den chirurgischen Fächern wechseln kann. Dann kommt die Prüfung.

Sollte er einen weiteren Facharzt aus dem Gebiet Chirurgie machen wollen, muss er eine zusätzliche dreijährige Weiterbildungszeit absolvieren, ebenso wie alle anderen Chirurgen auch.

Ich bitte Sie, das sehr sorgfältig durchdachte und zur Gleichberechtigung führende Prinzip der chirurgischen Weiterbildung nicht zu durchbrechen. Damit müssen Sie den Antrag 31 ablehnen.

Besten Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke schön. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Möchte Herr Koch Stellung nehmen? - Das ist nicht der Fall. Sollen wir
über die bisher gestellten Anträge abstimmen? - Gut.

© 2003, Bundesärztekammer.