Prof. Dr. Lob, Bayern:
Herr Präsident! Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Der Antrag II-31 ist gut gemeint, geht aber exakt
an dem Ziel vorbei, das sich die Chirurgen gemeinsam gesetzt haben. Wir sind
davon ausgegangen, dass alle chirurgischen Fachärzte eine gleich lange
Weiterbildungszeit haben, um die Ungleichheiten, die jetzt bei der
Weiterbildung herrschen, nicht fortzusetzen. Der Facharzt für Allgemeine
Chirurgie soll also genauso lange in der Weiterbildung sein wie der Facharzt für
Viszeralchirurgie.
Das war eine Voraussetzung, um das Common-Trunk-Fach
tatsächlich einheitlich zu gestalten.
Die Voraussetzung eines zweiten Facharztes bedingt
automatisch eine mindestens dreijährige Weiterbildungszeit, um dieses Fach auch
EU-kompatibel abzubilden. Das heißt, der Facharzt für Allgemeine Chirurgie hat
den Common Trunk mit zwei Jahren mit einem freien Jahr folgend, also mit
insgesamt drei Jahren. Dann folgt eine dreijährige ganz klar strukturierte
Weiterbildung als allgemeiner Chirurg, der zwischen den chirurgischen Fächern
wechseln kann. Dann kommt die Prüfung.
Sollte er einen weiteren Facharzt aus dem Gebiet Chirurgie
machen wollen, muss er eine zusätzliche dreijährige Weiterbildungszeit
absolvieren, ebenso wie alle anderen Chirurgen auch.
Ich bitte Sie, das sehr sorgfältig durchdachte und zur
Gleichberechtigung führende Prinzip der chirurgischen Weiterbildung nicht zu
durchbrechen. Damit müssen Sie den Antrag 31 ablehnen.
Besten Dank.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe,
Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Danke schön. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Möchte Herr Koch Stellung nehmen? - Das ist
nicht der Fall. Sollen wir
über die bisher gestellten Anträge abstimmen? - Gut.
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