TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

2. Tag: Mittwoch, 21. Mai 2003 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache II-77. Ich weiß, dass er Ihnen nicht vorliegt. Es geht um die Übergangsbestimmungen. Hier soll folgende Änderung erfolgen:

Kammerangehörige, die bei In-Kraft-Treten dieser WBO den Facharzt für Orthopädie oder den Schwerpunkt Unfallchirurgie führen, können die Bezeichnung Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie beantragen.

Das ist mehr Allgemeines. Herr Koch oder Frau Güntert, können Sie uns das erklären?

Dr. Koch, Referent:

Meine Damen und Herren! Ganz so einfach ist es leider nicht. Deshalb haben wir auf Seite 43 expressiv verbis Übergangsbestimmungen vorgesehen, die ganz detailliert festlegen, wer wann wo was neu führen kann. Es ist sehr differenziert dargestellt. Ich darf Sie herzlich bitten, diese Seite nochmals zu lesen und diesen Antrag zurückzustellen. So einfach kursorisch ist das Problem nicht zu lösen. Das haben uns auch die Juristen gesagt. Deshalb diese sehr große Ausdifferenziertheit auf Seite 43.

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Wir stellen den Antrag zurück. Wie sieht es mit dem Antrag des Vorstands hinsichtlich des Kurses von 80 Stunden bezüglich der psychosomatischen Grundversorgung aus? Können wir das hier verabschieden? - Dazu bitte Herr Koch.

© 2003, Bundesärztekammer.