Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Wir kommen jetzt zur
Abstimmung über den Antrag auf Drucksache II-77. Ich weiß, dass er Ihnen nicht
vorliegt. Es geht um die Übergangsbestimmungen. Hier soll folgende Änderung
erfolgen:
Kammerangehörige, die bei In-Kraft-Treten dieser WBO den Facharzt für
Orthopädie oder den Schwerpunkt Unfallchirurgie führen, können die Bezeichnung
Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie beantragen.
Das ist mehr Allgemeines. Herr Koch oder Frau Güntert,
können Sie uns das erklären?
Dr. Koch, Referent:
Meine Damen und Herren! Ganz so
einfach ist es leider nicht. Deshalb haben wir auf Seite 43 expressiv verbis
Übergangsbestimmungen vorgesehen, die ganz detailliert festlegen, wer wann wo
was neu führen kann. Es ist sehr differenziert dargestellt. Ich darf Sie
herzlich bitten, diese Seite nochmals zu lesen und diesen Antrag
zurückzustellen. So einfach kursorisch ist das Problem nicht zu lösen. Das
haben uns auch die Juristen gesagt. Deshalb diese sehr große
Ausdifferenziertheit auf Seite 43.
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe,
Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Wir stellen den Antrag
zurück. Wie sieht es mit dem Antrag des Vorstands hinsichtlich des Kurses von
80 Stunden bezüglich der psychosomatischen Grundversorgung aus? Können wir das
hier verabschieden? - Dazu bitte Herr Koch.
|