TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

2. Tag: Mittwoch, 21. Mai 2003 Nachmittagssitzung

Dr. Koch, Referent:

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ganz kurz rekapitulieren, wie die aktuelle Beschlusslage ist, auf welcher Grundlage wir uns aktuell bewegen. Wir haben in Rostock ein zweistufiges Modell mit einem Facharzt für Innere Medizin und Allgemeinmedizin mit fünfjähriger Weiterbildung und einem Facharzt für Innere Medizin - Schwerpunkt - mit einer sechsjährigen Weiterbildung beschlossen. Sie haben uns beauftragt, hieraus ein System zu entwickeln, das in die Weiterbildungsordnung integriert werden kann.

Wir haben auf der Grundlage dieses Beschlusses weitergearbeitet. Wir haben mit dem Berufsverband der Allgemeinärzte, der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin, dem Berufsverband der Internisten, der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin und dem Verband Hausärztlicher Internisten die Inhalte des Facharztes für Innere und Allgemeinmedizin und die internistischen Inhalte des Facharztes für Innere Medizin und Schwerpunkt, wie wir ihn jetzt nennen, abgesprochen, sodass eine inhaltliche Diskussion, denke ich, derzeit nicht mehr zu führen ist, weil die Inhalte mit allen Beteiligten konsentiert sind.

Sie hatten uns die Prüfung der Frage aufgetragen, ob man auch beim Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin nicht auf ein Kurssystem verzichten könnte. Wir haben dieses ein Jahr lang diskutiert. Ich muss Ihnen sagen: Die Gremien sind zu dem Ergebnis gekommen, dass es ohne eine Kursweiterbildung in Psychosomatik nicht gehen wird. Anders sind diese Inhalte nicht zu vermitteln. Wir haben also einen Kurs von 80 Stunden in Psychosomatik vorgesehen.

Es ist klar, meine Damen und Herren, dass mit diesem Modell ein Gebiet Innere Medizin weiterhin bestehen bleibt, das mit den Inhalten des Gebiets Allgemeinmedizin verzahnt wird. Es gibt natürlich auch weiterhin einen Facharzt für Innere Medizin, der eine Schwerpunktbezeichnung trägt. Für alle, die noch zweifeln, sage ich: Natürlich müssen bei einem Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunktbezeichnung auch internistische Inhalte abgeprüft werden, ebenso wie Schwerpunktinhalte. Anderenfalls kann man diesen Titel nicht vergeben.

Gestatten Sie mir noch kurze Anmerkungen zu den statistischen Zahlen. Wir verdanken diese Angaben Herrn Dr. Kopetsch vom Referat Statistik der Bundesärztekammer, der ausgerechnet hat, wie viele Hausärzte in Zukunft benötigt werden, wie hoch der Ersatzbedarf ist. Es zeigt sich, dass wir bis zum Jahre 2008 etwa 2 200 neue Abschlüsse in Allgemeinmedizin und Innerer Medizin, also für den hausärztlichen Bereich, benötigen, um den Ersatzbedarf zu decken. Anschließend steigt diese Zahl auf 2 600. Im Jahre 2000 hatten wir 1 799 Anerkennungen für Innere Medizin und 1 917 Anerkennungen für Allgemeinmedizin. Bei der Inneren Medizin sind natürlich auch diejenigen enthalten, die später hausärztlich internistisch tätig geworden sind und tätig werden. Wenn wir die beiden Zahlen zusammenrechnen, kommen wir auf eine Summe von 3 716. Das käme dann in dem neuen Gebiet Innere und Allgemeinmedizin an Qualifikation zustande. Die 1 917 reinen Allgemeinmediziner entsprechen 52 Prozent der gesamten Weiterbildungsqualifikationen. Wir brauchen aber nicht nur 1 917, sondern etwa 2 200 - genauer gesagt: 2 230 -, wobei es sich hier natürlich um Hochrechnungen mit allen Eventualitäten handelt. Das heißt, von denen, die bisher die reine Innere Medizin machen, müssten nur 313 diesen Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin erwerben, dann wäre der Bedarf gedeckt.

Ich meine, auf dieser Grundlage können wir davon ausgehen, dass wir mit dem neuen Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin den Bedarf bis zum Jahre 2008 ohne weiteres decken könnten.

Soviel als Einführung. Es gibt noch zwei Vorträge, die Ihnen das ausführlicher darstellen wollen. Deshalb kann ich mich auf meine bisherigen Ausführungen beschränken.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Vielen Dank, Herr Dr. Koch, für diese Einführung, die uns auch noch in Hintergründe eingeweiht hat, die bei diesem Thema wichtig sind.

Jetzt hören wir die so genannten gesetzten Vorträge, und zwar zunächst den Vortrag des Vertreters der Allgemeinmedizin. Das ist Herr Kollege Kaplan aus Bayern. Bitte schön, Herr Kollege Kaplan.

© 2003, Bundesärztekammer.