Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Vielen Dank, Herr Kollege
Beyerle. Wir haben die Einführungen gehört und können uns nun der Thematik
zuwenden. Der guten Ordnung halber darf ich noch mitteilen, dass der Antrag auf
Drucksache II-12, der noch zum allgemeinen Teil gehörte, zurückgezogen
ist. Ferner ist der Antrag auf Drucksache II-54 von den Antragstellern
selber zurückgezogen worden. Dieser Antrag hat sich damit erledigt.
Die Thematik, über die wir jetzt zu beraten haben, teilt
sich in zwei Blöcke. Die erste Entscheidung, die wir fällen müssen, betrifft
die Frage: Bleiben wir bei dem Beschluss von Rostock oder nicht? Wir haben Anträge,
die darauf hinauslaufen, den Beschluss von Rostock mit der Zweistufigkeit
wieder zu verlassen und die Dreistufigkeit wieder herzustellen oder sogar noch
weiter gehende Vorstellungen zu realisieren, beispielsweise die Innere Medizin
in eine Reihe von eigenen Gebieten aufzuteilen.
Es gibt den Antrag 85, der gerade erst eingebracht wurde
und zurzeit geschrieben wird. Herr Kötzle aus Nordrhein beantragt:
Der 106. Deutsche Ärztetag bestätigt ausdrücklich die Rostocker Beschlüsse
zur Weiterbildungsordnung.
Es gibt andere Anträge, beispielsweise den Antrag 20 von
Herrn Dr. Simon aus Niedersachsen, die darauf hinauslaufen, den Arzt für Innere
Medizin beizubehalten, also die Dreistufigkeit wieder herzustellen.
Ich schlage vor, zunächst einmal folgende Anträge
herauszusuchen. Der Antrag 85 wird, wie ich schon sagte, derzeit geschrieben
und anschließend verteilt. Vor sich liegen haben müssten Sie die Anträge 20,
15, 41 und 44. In Kürze bei Ihnen eintreffen müssten die Anträge 72, 70 und 68.
Wir schlagen vor, die Anträge 20, 15, 41, 44, 72, 70 und 68 gemeinsam zu
beraten, weil sie darauf hinauslaufen, auf diese oder jene Weise von den
Rostocker Beschlüssen abzurücken und die Dreistufigkeit wieder herzustellen.
Dagegen ist der Antrag 85 zu stellen, der lautet:
Der 106. Deutsche Ärztetag bestätigt ausdrücklich die Rostocker Beschlüsse
zur Weiterbildungsordnung.
Wenn wir so vorgehen, hätten wir am Ende eine erste
Entscheidung gefällt, nämlich ob wir bei den Rostocker Beschlüssen bleiben oder
von ihnen abweichen. Wenn wir bei den Rostocker Beschlüssen bleiben, entfallen
die eben genannten Folgeanträge. Wenn wir nicht bei den Rostocker Beschlüssen
bleiben, müssen wir die Karten völlig neu mischen.
Bleiben wir bei den Rostocker Beschlüssen, gibt es weitere
Anträge, die eine Ausdifferenzierung der Rostocker Beschlüsse im Sinne des
Grundbeschlusses des Vorstands der Bundesärztekammer, der Ihnen vorgelegt
worden ist, bedeuten.
Ich bitte Sie herzlich, damit wir die Diskussion
strukturiert führen können, zunächst einmal - natürlich nach vorheriger
Diskussion - die Entscheidung zu fällen, ob Sie bei den Rostocker Beschlüssen
bleiben wollen oder nicht. Wenn das entschieden ist, schließen sich die
weiteren Diskussionen an.
Können Sie sich damit einverstanden erklären?
(Beifall)
- Schönen Dank. Es liegen bisher 68 Wortmeldungen nur zu
diesem Themenkomplex vor. Wir versuchen, die Wortmeldungen zunächst
hinsichtlich der Entscheidung Rostock Ja/Nein zu sortieren. Ich denke, dass wir
das schaffen.
Es gilt weiterhin die Redezeitbegrenzung auf drei Minuten.
Diese ist ja für den gesamten Tagesordnungspunkt (Muster-)Weiterbildungsordnung
beschlossen worden. Wenn Sie das nicht mehr wollen, muss jemand den Antrag
stellen, dass wir die Redezeitbegrenzung aufheben.
Wir beginnen mit der Diskussion. Der erste Redner ist Herr
Kollege Simon, der den Antrag 20 gestellt hat. Bitte schön, Herr Kollege Simon.
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