TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

2. Tag: Mittwoch, 21. Mai 2003 Nachmittagssitzung

Dr. Simon, Niedersachsen:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ärztekammer Niedersachsen hat sich in zwei Kammerversammlungen sehr ausführlich mit dem Weiterbildungsrecht auseinander gesetzt und hat auch eine Kommission gegründet - keine „Syrup-Kommission“, aber immerhin eine Kommission, in der alle Vertreter, die etwas zu sagen hatten, zu Wort kamen. Die Ärztekammer Niedersachsen hat folgenden Beschluss gefasst, den ich Ihnen hier kurz präsentieren möchte. Die Kammerversammlung hat beschlossen, den Facharzt für Innere Medizin beizubehalten. Ob dieser Internist fünf oder sechs Jahre weitergebildet ist, ist zunächst einmal gleichgültig. Jedenfalls bleibt der Basisinternist in der bisherigen Form bestehen.

Wenn eine Weiterbildung in der Inneren Medizin begonnen wird, kann nach drei Jahren in den hausärztlichen Bereich gewechselt und die hausärztliche Weiterbildung abgeschlossen werden.

Ferner hat die Ärztekammer Niedersachsen beschlossen, dass die Schwerpunkte auf den Basisinternisten aufgepfropft werden. Der Streitpunkt, an dem sich alles entzündet hat, liegt weit in der Vergangenheit. Ich habe ihn sicherlich nicht vertreten. Der Streit zwischen den Hausärzten und den Fachärzten geht um die Frage: Wer ist der bessere Hausarzt, der Internist oder der Facharzt für Allgemeinmedizin? Dieser Streit muss heute ein für allemal aus dem Weg geräumt werden.

(Beifall)

Wenn Sie den allgemeinen Internisten abschaffen, bekommen wir ein ganz wesentliches Problem: Wir werden diese Diskussion, ob der Internist abzuschaffen ist oder nicht, fortführen. Deshalb: gegen Rostock.

Es gibt aber für die Internisten einen Pferdefuß: Wenn ein Internist in den hausärztlichen Versorgungsbereich wechseln will - das ist der Kernpunkt des Antrags aus Niedersachsen -, dann sind zwei Jahre hausärztliche Praxis und die entsprechende Prüfung erforderlich, um dann Facharzt für Allgemeinmedizin zu sein. Wir erkennen ganz klar an: Der Internist ist ein Facharzt und kein Hausarzt.

(Beifall)

Der Facharzt für Innere Medizin ist kein Hausarzt. Wenn er das werden will, muss er alle Inhalte der Weiterbildung des Hausarztes erfüllen. Er muss also zusätzliche Inhalte erfüllen. Er kann nach drei Jahren in den hausärztlichen Versorgungsbereich gehen. Entscheidet er sich nicht rechtzeitig, hat er die zwei Jahre Weiterbildung „umsonst“ gemacht.

Für die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung werden nur Ärzte zugelassen, die eine Facharztanerkennung als Facharzt für Hausärztliche Medizin haben. Der Facharzt für Innere Medizin kann nur dann an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen, wenn er sich durch entsprechende Weiterbildungsinhalte und Prüfungen zum Facharzt für Hausärztliche Medizin qualifiziert hat.

Ich frage Sie: Wer soll denn in Zukunft die Hausärzte in der Inneren Medizin weiterbilden, wenn nicht der Basisinternist?

Herzlichen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Vielen Dank. Der nächste Redner ist Herr Kollege Scherf. Bitte schön.

© 2003, Bundesärztekammer.