Dr. Simon, Niedersachsen:
Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Die Ärztekammer Niedersachsen hat sich in zwei Kammerversammlungen
sehr ausführlich mit dem Weiterbildungsrecht auseinander gesetzt und hat auch
eine Kommission gegründet - keine „Syrup-Kommission“, aber immerhin eine Kommission,
in der alle Vertreter, die etwas zu sagen hatten, zu Wort kamen. Die Ärztekammer
Niedersachsen hat folgenden Beschluss gefasst, den ich Ihnen hier kurz
präsentieren möchte. Die Kammerversammlung hat beschlossen, den Facharzt für
Innere Medizin beizubehalten. Ob dieser Internist fünf oder sechs Jahre
weitergebildet ist, ist zunächst einmal gleichgültig. Jedenfalls bleibt der
Basisinternist in der bisherigen Form bestehen.
Wenn eine Weiterbildung in der Inneren Medizin begonnen
wird, kann nach drei Jahren in den hausärztlichen Bereich gewechselt und die
hausärztliche Weiterbildung abgeschlossen werden.
Ferner hat die Ärztekammer Niedersachsen beschlossen, dass
die Schwerpunkte auf den Basisinternisten aufgepfropft werden. Der Streitpunkt,
an dem sich alles entzündet hat, liegt weit in der Vergangenheit. Ich habe ihn
sicherlich nicht vertreten. Der Streit zwischen den Hausärzten und den
Fachärzten geht um die Frage: Wer ist der bessere Hausarzt, der Internist oder
der Facharzt für Allgemeinmedizin? Dieser Streit muss heute ein für allemal aus
dem Weg geräumt werden.
(Beifall)
Wenn Sie den allgemeinen Internisten abschaffen, bekommen
wir ein ganz wesentliches Problem: Wir werden diese Diskussion, ob der
Internist abzuschaffen ist oder nicht, fortführen. Deshalb: gegen Rostock.
Es gibt aber für die Internisten einen Pferdefuß: Wenn ein
Internist in den hausärztlichen Versorgungsbereich wechseln will - das ist der
Kernpunkt des Antrags aus Niedersachsen -, dann sind zwei Jahre hausärztliche
Praxis und die entsprechende Prüfung erforderlich, um dann Facharzt für
Allgemeinmedizin zu sein. Wir erkennen ganz klar an: Der Internist ist ein
Facharzt und kein Hausarzt.
(Beifall)
Der Facharzt für Innere Medizin ist kein Hausarzt. Wenn er
das werden will, muss er alle Inhalte der Weiterbildung des Hausarztes
erfüllen. Er muss also zusätzliche Inhalte erfüllen. Er kann nach drei Jahren
in den hausärztlichen Versorgungsbereich gehen. Entscheidet er sich nicht
rechtzeitig, hat er die zwei Jahre Weiterbildung „umsonst“ gemacht.
Für die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung werden
nur Ärzte zugelassen, die eine Facharztanerkennung als Facharzt für
Hausärztliche Medizin haben. Der Facharzt für Innere Medizin kann nur dann an
der hausärztlichen Versorgung teilnehmen, wenn er sich durch entsprechende
Weiterbildungsinhalte und Prüfungen zum Facharzt für Hausärztliche Medizin
qualifiziert hat.
Ich frage Sie: Wer soll denn in Zukunft die Hausärzte in
der Inneren Medizin weiterbilden, wenn nicht der Basisinternist?
Herzlichen Dank.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe,
Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Vielen Dank. Der nächste
Redner ist Herr Kollege Scherf. Bitte schön.
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