TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

2. Tag: Mittwoch, 21. Mai 2003 Nachmittagssitzung

Dr. Feyerabend, Westfalen-Lippe:

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte versuchen, hier etwas zu korrigieren. Eben wurde gesagt, wir müssten darüber entscheiden, ob wir hinter Rostock zurückgehen wollten oder nicht. Wir haben in unserem Antrag 44, der Ihnen vorliegt, ausgedrückt, dass wir die Abschaffung des Facharztes, der das Fach Innere Medizin vertritt, nicht wollen. Hier ist aber eine Abschaffung vorgesehen; Herr Koch wird das sicherlich bestätigen können. Die Fachkompetenz Innere Medizin existiert nicht mehr.

Wir brauchen einen solchen Facharzt, um dieses Fach vertreten zu können. Das Fach ist allerdings so groß, dass man Schwerpunkte oben draufgesetzt hat. Wir haben bei der abschließenden Beratung zum Paragraphenteil, die in weit gehender Übereinstimmung erfolgte, festgelegt, dass ein Schwerpunkt nach wie vor auf einer Facharztkompetenz aufzusetzen hat. Dies würde bei einer stringenten Umsetzung dieses Modells schlicht nicht geschehen. Durch die fehlende Klammer dieser Facharztkompetenz Innere Medizin hätten wir acht isoliert dastehende Facharztkompetenzen im Schwerpunkt. Ich kenne den ambulanten Bereich sehr gut, interessiere mich aber auch aus früherer Tätigkeit immer noch für den klinischen Bereich. Hier haben wir eine Versorgungssituation, bei der wir der Meinung sind, dass sie mit diesem Modell nicht bedient werden kann. Aufgrund der komplexen Morbidität unserer Bevölkerung, die quantitativ sicher noch nicht voll erfasst ist, spielen komplexe internistische Erkrankungen vor allen Dingen bei älteren Menschen eine große Rolle. Die Versorgung dieser Menschen soll nach diesem Modell durch den Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin mit zweijähriger internistischer Weiterbildung erfolgen und durch die jeweiligen acht separierten Schwerpunkte, die natürlich in ihrem jeweiligen Gebiet weiter tätig sein können, aber letztendlich doch überwiegend im Schwerpunkt tätig sind.

Wir haben dann die gleiche Situation wie an den Krankenhäusern, wo es beispielsweise Fachabteilungen für Kardiologie gibt. Dort braucht man einen internistischen Konsiliarius, der den Diabetes mit einstellt, weil der Kardiologe dies nicht tut. Das können wir uns in der niedergelassenen Versorgung nicht leisten. Wir brauchen für diese komplexen Krankheitsbilder der Inneren Medizin den Repräsentanten dieses Faches, eben den Facharzt für Innere Medizin.

Ich sehe keine Abkehr von den Rostocker Beschlüssen, denn selbstverständlich ist der Facharzt für Innere Medizin, wenn wir die heutigen Versorgungsstrukturen betrachten, als Facharzt tätig. Insofern gibt es da auch kein Problem mit den Hausärzten. Dieser Streit muss in der Tat endlich beendet werden.

Schönen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke sehr. Der nächste Redner ist Herr Kollege Everz. Er ist Vorsitzender der Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin der Bundesärztekammer. Bitte schön.

© 2003, Bundesärztekammer.