TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

2. Tag: Mittwoch, 21. Mai 2003 Nachmittagssitzung

Dr. Burg, Rheinland-Pfalz:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zum Antrag 15 sprechen. Ich empfinde es nicht so, dass dieser Antrag eine Abkehr von Rostock ist, sondern meiner Meinung nach ist die jetzt ausgearbeitete Weiterbildungsordnung eine Ergänzung und nicht unbedingt eine Abkehr von Rostock.

(Beifall)

Ich habe diesen Antrag eingebracht, weil mich die rheinland-pfälzischen Internisten, auch die Schwerpunktinternisten, darum gebeten haben, das auf diesem Ärztetag zu tun, und weil es einen Beschluss der rheinland-pfälzischen Vertreterversammlung gibt, für den Erhalt des Facharztes für die gesamte Innere Medizin oder aber Allgemeinmedizin zu kämpfen.

Der schriftlich vorgelegten Begründung möchte ich einige weitere Aspekte hinzufügen. Es ist richtig, dass ein Großteil der Internisten heute schon Schwerpunktinternisten sind und auch die Chefärzte schon Schwerpunktinternisten sind. Es ist aber auch richtig - das haben mir viele junge Kolleginnen und Kollegen bestätigt -, dass die Weiterbildung in Schwerpunktabteilungen, was die Basismedizin der Inneren Medizin betrifft, heute schon nicht mehr ausreichend vermittelt werden kann.

Mein Antrag soll einen hoch qualifizierten Facharzt für die gesamte Innere Medizin schaffen, der in meinen Augen beispielsweise die Idealbesetzung für Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung wäre. Er würde auch eine qualifizierte Basisweiterbildung für den Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin garantieren. Ich fürchte, das wäre mit den Schwerpunktinternisten nicht so gewährleistet.

Außerdem denke ich, dass mit meinem Antrag der Dissens zwischen den Allgemeinärzten und den Fachverbänden der Inneren Medizin behoben würde. Ich bin auch der Meinung, dass dieser Streit zwischen den beiden Fachrichtungen auf diesem Ärztetag beigelegt werden sollte. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zu meinem Antrag.

Danke schön.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke schön. Wir haben den Antrag nur deshalb so interpretiert, Frau Burg, weil er wieder zur Dreistufigkeit führt, also zum Arzt für die Grund- und Regelversorgung, zum Arzt für die hausärztliche Versorgung und zum Arzt für die fachärztliche Versorgung. Dann gibt es eben noch einen dazwischen. Das war der Punkt, der in Rostock an sich abgeschafft wurde. Danach sollte es nur noch das zweistufige Modell geben, nämlich die hausärztliche und die fachärztliche Versorgung. Das ist ja der Kerninhalt der Beschlüsse von Rostock. Sie können ganz sicher sein: Wir stimmen über alles ab.

Als nächster Redner bitte Herr von Knoblauch zu Hatzbach, Hessen.

© 2003, Bundesärztekammer.