Dr. Burg, Rheinland-Pfalz:
Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zum Antrag 15 sprechen. Ich empfinde es
nicht so, dass dieser Antrag eine Abkehr von Rostock ist, sondern meiner Meinung
nach ist die jetzt ausgearbeitete Weiterbildungsordnung eine Ergänzung und
nicht unbedingt eine Abkehr von Rostock.
(Beifall)
Ich habe diesen Antrag eingebracht, weil mich die
rheinland-pfälzischen Internisten, auch die Schwerpunktinternisten, darum gebeten
haben, das auf diesem Ärztetag zu tun, und weil es einen Beschluss der
rheinland-pfälzischen Vertreterversammlung gibt, für den Erhalt des Facharztes
für die gesamte Innere Medizin oder aber Allgemeinmedizin zu kämpfen.
Der schriftlich vorgelegten Begründung möchte ich einige
weitere Aspekte hinzufügen. Es ist richtig, dass ein Großteil der Internisten
heute schon Schwerpunktinternisten sind und auch die Chefärzte schon
Schwerpunktinternisten sind. Es ist aber auch richtig - das haben mir viele
junge Kolleginnen und Kollegen bestätigt -, dass die Weiterbildung in
Schwerpunktabteilungen, was die Basismedizin der Inneren Medizin betrifft,
heute schon nicht mehr ausreichend vermittelt werden kann.
Mein Antrag soll einen hoch qualifizierten Facharzt für die
gesamte Innere Medizin schaffen, der in meinen Augen beispielsweise die
Idealbesetzung für Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung wäre. Er würde
auch eine qualifizierte Basisweiterbildung für den Facharzt für Innere und
Allgemeinmedizin garantieren. Ich fürchte, das wäre mit den
Schwerpunktinternisten nicht so gewährleistet.
Außerdem denke ich, dass mit meinem Antrag der Dissens
zwischen den Allgemeinärzten und den Fachverbänden der Inneren Medizin behoben
würde. Ich bin auch der Meinung, dass dieser Streit zwischen den beiden
Fachrichtungen auf diesem Ärztetag beigelegt werden sollte. Ich bitte Sie
deshalb um Zustimmung zu meinem Antrag.
Danke schön.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Danke schön. Wir haben den
Antrag nur deshalb so interpretiert, Frau Burg, weil er wieder zur
Dreistufigkeit führt, also zum Arzt für die Grund- und Regelversorgung, zum
Arzt für die hausärztliche Versorgung und zum Arzt für die fachärztliche
Versorgung. Dann gibt es eben noch einen dazwischen. Das war der Punkt, der in
Rostock an sich abgeschafft wurde. Danach sollte es nur noch das zweistufige
Modell geben, nämlich die hausärztliche und die fachärztliche Versorgung. Das
ist ja der Kerninhalt der Beschlüsse von Rostock. Sie können ganz sicher sein:
Wir stimmen über alles ab.
Als nächster Redner bitte Herr von Knoblauch zu Hatzbach,
Hessen.
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