Dr. von Knoblauch zu Hatzbach, Hessen:
Herr
Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte meinen Beitrag
unter das Motto stellen: gute kompetente hausärztliche und fachärztliche
Versorgung unter der Prämisse der Gleichheit und Einheitlichkeit bei der
Anwendung der Weiterbildungsordnung. Wir haben heute Morgen gehört, dass
Anatomie, Physiologie und Biochemie nach dem Vorschlag der
Weiterbildungsordnung als Gebiete erhalten bleiben sollen, und zwar deshalb,
weil eine Bundeseinheitlichkeit bewahrt werden soll, obwohl dies nur einzelne
Landesärztekammern gefordert haben.
Unter dieser Prämisse ist es selbstverständlich, dass dies
die gesamte Weiterbildungsordnung durchziehen muss und dies auch für die Innere
Medizin gelten soll. Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen
hat im März mit überwältigender Mehrheit beschlossen:
Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen nimmt die sehr
übereinstimmende Meinungsbildung innerhalb des Fachgebietes der Inneren Medizin
zur Kenntnis, nach der an einem Facharzt für Innere Medizin als Grundlage
sowohl für eine eigenständige Berufsausübung aufgrund einer mit Prüfung und
Urkunde abgeschlossenen Weiterbildung als auch einer Weiterbildung zu den Schwerpunktgebieten
festgehalten werden soll.
Insofern will die Delegiertenversammlung der
Landesärztekammer ein Zeichen setzen, dass, wie wir schon gehört haben, die
Weiterbildungsordnung den gegenwärtigen Verhältnissen angepasst und auch
weiterentwickelt werden kann.
Ähnlich haben andere Landesärztekammern abgestimmt, wie
wir wissen, nämlich Niedersachsen, Thüringen und Rheinland-Pfalz. Nach dem
Prinzip der Gleichheit muss die Facharztkompetenz Innere Medizin mit einer
Prüfung und einem Zeugnis als Basis für die Weiterbildung zum Schwerpunkt
erhalten bleiben.
Wenn dies mehrere Landesärztekammern fordern, müssen wir
dem genauso folgen wie bei der Anatomie, der Biochemie und der Physiologie.
Im Paragraphenteil steht in § 2 - Struktur - in Abs. 3:
Ein Schwerpunkt wird durch eine auf der Facharztweiterbildung aufbauenden
Spezialisierung im Gebiet beschrieben.
Wenn dies beispielsweise für die Kinder- und Jugendmedizin
und die Gynäkologie gilt, muss die Systematik das entsprechend auch für die
Innere Medizin gelten lassen.
Herr Kollege Koch, Sie betonten am Beispiel der
Gynäkologie und der psychosomatischen Grundkompetenz, dass dem berechtigten
Wunsch einer Fachgruppe selbstverständlich Rechnung zu tragen sei. Warum nicht
auch hier dem Wunsch der Inneren Medizin, dieses Fach als Basis für die
Schwerpunkte und für die Ausübung in den Krankenhäusern in der fachärztlichen
Versorgung zu erhalten?
Die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin ist
für uns unbestritten. Wir brauchen uns dem Fortschritt nicht zu verschließen
und können Rostock weiterentwickeln. Wir brauchen den Internisten, wie die
Vorredner es gut dargestellt haben, mit Prüfung und Zeugnis. Die Schwerpunkte
setzen darauf auf.
Vielen Dank.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe,
Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Danke schön, Herr von
Knoblauch. Der nächste Redner ist Herr Fabian aus Baden-Württemberg.
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