TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

2. Tag: Mittwoch, 21. Mai 2003 Nachmittagssitzung

Dr. von Knoblauch zu Hatzbach, Hessen:

Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte meinen Beitrag unter das Motto stellen: gute kompetente hausärztliche und fachärztliche Versorgung unter der Prämisse der Gleichheit und Einheitlichkeit bei der Anwendung der Weiterbildungsordnung. Wir haben heute Morgen gehört, dass Anatomie, Physiologie und Biochemie nach dem Vorschlag der Weiterbildungsordnung als Gebiete erhalten bleiben sollen, und zwar deshalb, weil eine Bundeseinheitlichkeit bewahrt werden soll, obwohl dies nur einzelne Landesärztekammern gefordert haben.

Unter dieser Prämisse ist es selbstverständlich, dass dies die gesamte Weiterbildungsordnung durchziehen muss und dies auch für die Innere Medizin gelten soll. Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen hat im März mit überwältigender Mehrheit beschlossen:

Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen nimmt die sehr übereinstimmende Meinungsbildung innerhalb des Fachgebietes der Inneren Medizin zur Kenntnis, nach der an einem Facharzt für Innere Medizin als Grundlage sowohl für eine eigenständige Berufsausübung aufgrund einer mit Prüfung und Urkunde abgeschlossenen Weiterbildung als auch einer Weiterbildung zu den Schwerpunktgebieten festgehalten werden soll.

Insofern will die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer ein Zeichen setzen, dass, wie wir schon gehört haben, die Weiterbildungsordnung den gegenwärtigen Verhältnissen angepasst und auch weiterentwickelt werden kann.

Ähnlich haben andere Landesärztekammern abgestimmt, wie wir wissen, nämlich Niedersachsen, Thüringen und Rheinland-Pfalz. Nach dem Prinzip der Gleichheit muss die Facharztkompetenz Innere Medizin mit einer Prüfung und einem Zeugnis als Basis für die Weiterbildung zum Schwerpunkt erhalten bleiben.

Wenn dies mehrere Landesärztekammern fordern, müssen wir dem genauso folgen wie bei der Anatomie, der Biochemie und der Physiologie.

Im Paragraphenteil steht in § 2 - Struktur - in Abs. 3:

Ein Schwerpunkt wird durch eine auf der Facharztweiterbildung aufbauenden Spezialisierung im Gebiet beschrieben.

Wenn dies beispielsweise für die Kinder- und Jugendmedizin und die Gynäkologie gilt, muss die Systematik das entsprechend auch für die Innere Medizin gelten lassen.

Herr Kollege Koch, Sie betonten am Beispiel der Gynäkologie und der psychosomatischen Grundkompetenz, dass dem berechtigten Wunsch einer Fachgruppe selbstverständlich Rechnung zu tragen sei. Warum nicht auch hier dem Wunsch der Inneren Medizin, dieses Fach als Basis für die Schwerpunkte und für die Ausübung in den Krankenhäusern in der fachärztlichen Versorgung zu erhalten?

Die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin ist für uns unbestritten. Wir brauchen uns dem Fortschritt nicht zu verschließen und können Rostock weiterentwickeln. Wir brauchen den Internisten, wie die Vorredner es gut dargestellt haben, mit Prüfung und Zeugnis. Die Schwerpunkte setzen darauf auf.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke schön, Herr von Knoblauch. Der nächste Redner ist Herr Fabian aus Baden-Württemberg.

© 2003, Bundesärztekammer.