TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

2. Tag: Mittwoch, 21. Mai 2003 Nachmittagssitzung

Dr. Hoffart, Berlin:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sind es der Gesellschaft schuldig, unseren ärztlichen Sachverstand in die Diskussion um eine Strukturierung der medizinischen Versorgung einzubringen. Das ist eine Aufgabe dieses Ärztetages. Wer aber meint, wichtiger sei es, unsere Befindlichkeiten, Gruppen- oder Verbandsinteressen zu bedienen, der wird in der Politik kein Gehör finden. Solche Beschlüsse wären Makulatur.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Rostock war ein Kompromiss, für uns Allgemeinmediziner ein schmerzlicher Kompromiss. Aber er wird auch von der Politik getragen, weil er den Gliederungsauftrag des SGB V aufnimmt und ein einheitliches hausärztliches und gebietsinternistisches Berufsfeld schafft. Tragfähige Kompromisse bauen aber auf Verlässlichkeit. Wir sehen aber Versuche des Vorstands der Bundesärztekammer und der Gebietsinternisten, diesen Kompromiss zu unterlaufen nach dem Motto: Was schert mich meine Rede von gestern, was schert mich das Votum des letzten Ärztetages!

(Widerspruch)

Ich fühle mich von Ihnen, Herr Präsident, und von Ihnen, Herr Dr. Koch, gewissermaßen über den Tisch gezogen. Es wird immer deutlicher, dass Sie den Untergang der Allgemeinmedizin billigend in Kauf nehmen.

(Erneuter Widerspruch)

Wundern Sie sich dann aber bitte nicht, wenn die Kompetenz zur Ausgestaltung der Weiterbildung demnächst an das Institut für Qualitätssicherung übergeht. Wird Rostock nicht eins zu eins umgesetzt, haben Sie der deutschen Ärzteschaft einen Bärendienst erwiesen.

Ich danke Ihnen.

(Vereinzelt Beifall - Zurufe)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Vielen Dank. Vielleicht haben wir Gelegenheit, uns darüber noch einmal zu zweit zu unterhalten. Ich habe nicht ganz verstanden, was Sie gemeint haben.

Jetzt gibt es eine Meldung zur Geschäftsordnung von Frau Professor Henneberg aus Hessen, bitte schön.

© 2003, Bundesärztekammer.