Dr. Hoppe-Seyler, Baden-Württemberg:
Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich stehe
hier als Weißkittel, nicht nur weil ich Hoppe heiße und nach Herrn Mehnert
Hoppe-Weißkittel heißen muss, sondern als Leitender Internist einer Inneren
Abteilung. Ich berichte über einen Brief, den 33 Leitende Internisten aus 22
Kliniken eines privaten Krankenhauskonzerns in Form eines offenen Briefs an den
Präsidenten des Deutschen Ärztetages gerichtet haben. In ihm geht es um die
Beibehaltung des Facharztes für Innere Medizin mit allgemeiner
Facharztkompetenz. Mein Antrag 68 ist noch nicht verteilt. In ihm sind die
Begründungen angeführt. Meine 33 Kollegen aus diesen Kliniken und ich sprechen
als Betroffene. Wir sind alle Krankenhausärzte. Als Betroffene sprechen wir
natürlich zur Inneren Medizin und nicht zur Allgemeinmedizin. Es liegt mir
fern, irgendwelche Ansprüche zu stellen, um die Bedürfnisse auf diesem Gebiet
zu beschneiden. Als langjährig berufspolitisch tätiger Arzt kenne ich die
Ansprüche der Allgemeinmedizin und begrüße die Schaffung eines Facharztes für
Allgemeinmedizin.
Die Leitenden Krankenhausärzte vertreten die Bedürfnisse
der Inneren Medizin, und zwar speziell die der allgemeinen internistischen
Facharztkompetenz. Wir fordern eine Facharztprüfung für diese allgemeine Innere
Medizin, also für den Generalisten. Dies beinhaltet natürlich eine
entsprechende Weiterbildungsordnung, die später noch ausgearbeitet werden muss.
Der so geprüfte Internist wird nicht hausärztlich tätig sein. Hier zeigt der
Antrag 20 von Herrn Dr. Simon einen Weg zur Lösung dieses Dilemmas.
(Beifall)
Der Internist muss die Bedürfnisse des Krankenhauses
erfüllen. Warum das so ist, möchte ich kurz begründen. Durch die
Subspezialisierung kann die Weiterbildung in den Krankenhäusern nicht umfassend
durchgeführt werden. Die Einheit des Faches Innere Medizin ist durch eine
Aufgliederung in subspezialisierte Weiterbildungen gefährdet. Eine
Weiterbildungszeit von 36 Monaten ist für eine ausreichende Vermittlung der
Weiterbildungsinhalte der Inneren Medizin zu gering. In mittleren und kleineren
Krankenhäusern ist der Leitende Internist mit Schwerpunktbezeichnung juristisch
nicht in der Lage, den vollen Umfang der Inneren Medizin zu vertreten. In
kleineren Krankenhausabteilungen wird die novellierte (Muster-)Weiterbildungsordnung
zu einem Mangel an fachärztlicher Kompetenz führen.
Vielen Dank.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe,
Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Danke schön, Herr Kollege.
Das Wort hat jetzt Herr Kollege Herrmann aus Schleswig-Holstein.
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