TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

2. Tag: Mittwoch, 21. Mai 2003 Nachmittagssitzung

Dr. Hoppe-Seyler, Baden-Württemberg:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich stehe hier als Weißkittel, nicht nur weil ich Hoppe heiße und nach Herrn Mehnert Hoppe-Weißkittel heißen muss, sondern als Leitender Internist einer Inneren Abteilung. Ich berichte über einen Brief, den 33 Leitende Internisten aus 22 Kliniken eines privaten Krankenhauskonzerns in Form eines offenen Briefs an den Präsidenten des Deutschen Ärztetages gerichtet haben. In ihm geht es um die Beibehaltung des Facharztes für Innere Medizin mit allgemeiner Facharztkompetenz. Mein Antrag 68 ist noch nicht verteilt. In ihm sind die Begründungen angeführt. Meine 33 Kollegen aus diesen Kliniken und ich sprechen als Betroffene. Wir sind alle Krankenhausärzte. Als Betroffene sprechen wir natürlich zur Inneren Medizin und nicht zur Allgemeinmedizin. Es liegt mir fern, irgendwelche Ansprüche zu stellen, um die Bedürfnisse auf diesem Gebiet zu beschneiden. Als langjährig berufspolitisch tätiger Arzt kenne ich die Ansprüche der Allgemeinmedizin und begrüße die Schaffung eines Facharztes für Allgemeinmedizin.

Die Leitenden Krankenhausärzte vertreten die Bedürfnisse der Inneren Medizin, und zwar speziell die der allgemeinen internistischen Facharztkompetenz. Wir fordern eine Facharztprüfung für diese allgemeine Innere Medizin, also für den Generalisten. Dies beinhaltet natürlich eine entsprechende Weiterbildungsordnung, die später noch ausgearbeitet werden muss. Der so geprüfte Internist wird nicht hausärztlich tätig sein. Hier zeigt der Antrag 20 von Herrn Dr. Simon einen Weg zur Lösung dieses Dilemmas.

(Beifall)

Der Internist muss die Bedürfnisse des Krankenhauses erfüllen. Warum das so ist, möchte ich kurz begründen. Durch die Subspezialisierung kann die Weiterbildung in den Krankenhäusern nicht umfassend durchgeführt werden. Die Einheit des Faches Innere Medizin ist durch eine Aufgliederung in subspezialisierte Weiterbildungen gefährdet. Eine Weiterbildungszeit von 36 Monaten ist für eine ausreichende Vermittlung der Weiterbildungsinhalte der Inneren Medizin zu gering. In mittleren und kleineren Krankenhäusern ist der Leitende Internist mit Schwerpunktbezeichnung juristisch nicht in der Lage, den vollen Umfang der Inneren Medizin zu vertreten. In kleineren Krankenhausabteilungen wird die novellierte (Muster-)Weiterbildungsordnung zu einem Mangel an fachärztlicher Kompetenz führen.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke schön, Herr Kollege. Das Wort hat jetzt Herr Kollege Herrmann aus Schleswig-Holstein.

© 2003, Bundesärztekammer.