Dr. Herrmann, Schleswig-Holstein:
Liebe Kolleginnen
und Kollegen! Ich bin allgemeiner Internist ohne Schwerpunkt am Krankenhaus.
Für mich stellt das kein Problem dar. Aber ich sehe große Probleme für die
Häuser der Grund- und Regelversorgung. Wir sollten diese Häuser nicht heute
schon abschreiben.
(Beifall)
Ein wenig neidisch schaue ich auf das Gebiet der
Chirurgie. Dort ist der Spagat zwischen Allgemeiner Chirurgie und den
Schwerpunkten gelungen. Durch die Einführung des Common Trunk ist der gordische
Knoten durchschlagen worden. Was hält uns davon ab, auch in der Inneren Medizin
den Weg des Common Trunk zu gehen? Nach einer dreijährigen Basisweiterbildung
wie beschrieben können dann zehn verschiedene Facharztkompetenzen erworben
werden. Die linke Seite der Rostocker Beschlüsse bleibt vollkommen unverändert.
Ich betone: Es kann nur derjenige Kollege hausärztlich tätig werden, der diesen
Weg gegangen ist.
Auf der anderen Seite sollten neun verschiedene
Facharztkompetenzen stehen. Neben den acht bisherigen Schwerpunkten sollte dann
auch der Facharzt für Allgemeine Innere Medizin eingeführt werden. Dieser
Facharzt hat Teilmengen der bisherigen Schwerpunkte zum Inhalt, beispielsweise
bestimmte endoskopische Methoden, sonographische Verfahren und andere noch
genau zu definierende Inhalte.
Dabei können insbesondere Krankenhäuser der Grund- und
Regelversorgung auf diesen Facharzt für Allgemeine Innere Medizin
zurückgreifen. Wenn er sich niederlassen will, ist er nur fachärztlich tätig.
Wie in der Chirurgie kann dann auf die alleinige Allgemeine Innere Medizin
weitere internistische Facharztkompetenz erworben werden oder aber der Kollege
weiß schon nach drei Jahren, dass er in die Spezialität geht und damit auf den
Facharzt für Allgemeine Innere Medizin vollkommen verzichtet.
Wir haben damit erstens erreicht, dass die Rostocker
Beschlüsse umgesetzt und weiterentwickelt worden sind, zweitens eine klare
Definition des Gebiets Allgemeine Innere Medizin. Drittens wird die neue
Begrifflichkeit des Common Trunk in den großen klinischen Fächern eingeführt.
Wir sehen, dass andere Fächer wie die Neuromedizin oder die P-Fächer sich damit
bereits gedanklich auseinander setzen. Viertens nenne ich eine zunehmende
Flexibilisierung der Weiterbildung für unsere jüngeren Kolleginnen und
Kollegen. Es wird damit einfacher und verständlicher.
Vielen Dank.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank. Die nächste
Wortmeldung kommt von Herrn Kollegen Schagen aus Berlin.
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