TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

2. Tag: Mittwoch, 21. Mai 2003 Nachmittagssitzung

Dr. Herrmann, Schleswig-Holstein:

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin allgemeiner Internist ohne Schwerpunkt am Krankenhaus. Für mich stellt das kein Problem dar. Aber ich sehe große Probleme für die Häuser der Grund- und Regelversorgung. Wir sollten diese Häuser nicht heute schon abschreiben.

(Beifall)

Ein wenig neidisch schaue ich auf das Gebiet der Chirurgie. Dort ist der Spagat zwischen Allgemeiner Chirurgie und den Schwerpunkten gelungen. Durch die Einführung des Common Trunk ist der gordische Knoten durchschlagen worden. Was hält uns davon ab, auch in der Inneren Medizin den Weg des Common Trunk zu gehen? Nach einer dreijährigen Basisweiterbildung wie beschrieben können dann zehn verschiedene Facharztkompetenzen erworben werden. Die linke Seite der Rostocker Beschlüsse bleibt vollkommen unverändert. Ich betone: Es kann nur derjenige Kollege hausärztlich tätig werden, der diesen Weg gegangen ist.

Auf der anderen Seite sollten neun verschiedene Facharztkompetenzen stehen. Neben den acht bisherigen Schwerpunkten sollte dann auch der Facharzt für Allgemeine Innere Medizin eingeführt werden. Dieser Facharzt hat Teilmengen der bisherigen Schwerpunkte zum Inhalt, beispielsweise bestimmte endoskopische Methoden, sonographische Verfahren und andere noch genau zu definierende Inhalte.

Dabei können insbesondere Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung auf diesen Facharzt für Allgemeine Innere Medizin zurückgreifen. Wenn er sich niederlassen will, ist er nur fachärztlich tätig. Wie in der Chirurgie kann dann auf die alleinige Allgemeine Innere Medizin weitere internistische Facharztkompetenz erworben werden oder aber der Kollege weiß schon nach drei Jahren, dass er in die Spezialität geht und damit auf den Facharzt für Allgemeine Innere Medizin vollkommen verzichtet.

Wir haben damit erstens erreicht, dass die Rostocker Beschlüsse umgesetzt und weiterentwickelt worden sind, zweitens eine klare Definition des Gebiets Allgemeine Innere Medizin. Drittens wird die neue Begrifflichkeit des Common Trunk in den großen klinischen Fächern eingeführt. Wir sehen, dass andere Fächer wie die Neuromedizin oder die P-Fächer sich damit bereits gedanklich auseinander setzen. Viertens nenne ich eine zunehmende Flexibilisierung der Weiterbildung für unsere jüngeren Kolleginnen und Kollegen. Es wird damit einfacher und verständlicher.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank. Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Kollegen Schagen aus Berlin.

© 2003, Bundesärztekammer.