Zimmeck, Hessen:
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich
kann den Ablauf dieser Abstimmung überhaupt nicht verstehen. Sie haben zunächst
gesagt: Wir haben hier den weitestgehenden Antrag, der abgestimmt werden muss.
Nach meinem Kenntnisstand ist zunächst über den weitestgehenden Antrag
abzustimmen. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, warum Sie von dieser
Position abgerückt sind.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Ich habe dargestellt, wie
die Situation ist. In der Geschäftsordnung steht, dass primär der weiter
gehende Antrag abgestimmt werden soll. Dann hat der Ärztetag aber entschieden -
das kann er in seiner Souveränität ‑, dass in dieser aktuellen
Situation und zu dieser akuten Frage der umgekehrte Weg gegangen werden soll,
nämlich dass zunächst über den Antrag 85 abgestimmt wird. Darüber haben wir ja
abgestimmt. Das erfolgte nicht durch Zuruf, sondern es wurde
geschäftsordnungsmäßig exakt darüber abgestimmt, dass zunächst über den Antrag
85 abgestimmt werden soll. Dem hat der Ärztetag zugestimmt.
(Beifall)
Das ist ordnungsgemäß verlaufen.
Wir kommen damit zu den Anträgen 5 bzw. 5 a. Der
Antrag 5 ist von Herrn Dr. Fabian von der Ärztekammer Baden-Württemberg
und Herrn Dr. Emminger aus Bayern gestellt worden. Der Antrag 5 a ist
von Herrn Zimmer aus Nordrhein. Der Antrag 5 a liegt nicht vor. Wir können
ihn aber auf die Leinwand projizieren. Er wird in absehbarer Zeit auch in
Papierform verteilt.
Ich möchte die Antragsteller fragen, ob sie das Wort
wünschen.
(Zuruf)
- Zunächst Herr Thierse zur Geschäftsordnung.
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