TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

2. Tag: Mittwoch, 21. Mai 2003 Nachmittagssitzung

Schirmer, Justiziar der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Beschluss, den Sie gefasst haben, der als Rostocker Beschluss bezeichnet wird, beruht auf der Idee, dass es eine einheitliche Facharztanerkennung für den Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin gibt oder für die anderen Fachärzte für Innere Medizin und Kardiologie, Angiologie usw. Das ist eine einheitliche Anerkennung auf der Grundlage einer vorausgegangenen einheitlichen Prüfung. Es ist keine Stufenprüfung, die jeweils ein bestimmtes Ende und ein bestimmtes Ergebnis hat, sondern es ist eine einheitliche Prüfung, die zu einer einheitlichen Anerkennung führt.

Wenn man zwei Urkunden ausstellen würde, hätte man das Problem, dass dies zu einer irrtümlichen Einschätzung der Bedeutung dieser einheitlichen Anerkennung führen könnte.

(Beifall)

Man müsste also, wenn dies zu Migrationszwecken erfolgen soll, gleichzeitig rechtlich bestimmen, dass es sich nur um zwei miteinander verbundene und wechselbezügliche Teilurkunden einer einheitlichen Gesamtanerkennung handelt. Ob das zweckmäßig ist, ist mehr eine sachlich-politische Frage.

Mir scheint eher das Modell tragfähig zu sein, das in Antrag 5 a vorgeschlagen wird, weil es darum geht, einem Arzt in einem anderen EU-Mitgliedstaat die Betätigung als Facharzt für Innere Medizin zu ermöglichen. Eine solche Bescheinigung kann die Ärztekammer auf der Grundlage des künftigen Ergebnisses der Facharztanerkennung für Innere Medizin plus Schwerpunkt aber schon auf der Basis dieser Regelung treffen. Man bräuchte darüber keine explizite Regelung in der Weiterbildungsordnung. Aber wenn Sie das bestätigen wollen, plädiere ich unter rechtlichen Gesichtspunkten dafür, eher den Antrag 5 a anzunehmen und davon zu sprechen, dass für Migrationszwecke eine Bescheinigung ausgestellt wird, wonach das Ergebnis dieser Facharztanerkennung dem gemeinschaftsrechtlichen Facharzt für Innere Medizin entspricht.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Vielen Dank, Herr Schirmer. Wir fahren jetzt in der Rednerliste fort. Der nächste Redner ist Herr Kollege Hoppenthaller aus Bayern.

© 2003, Bundesärztekammer.