TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

2. Tag: Mittwoch, 21. Mai 2003 Nachmittagssitzung

Dr. Hoppenthaller, Bayern:

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gerade beschlossen, dass wir zum Beschluss von Rostock stehen. Der Antrag 5 erweckt den erheblichen Verdacht, dass hier über ein Hintertürchen doch wieder die Dreistufigkeit eingeführt werden soll, indem der Schwerpunktinternist eine zweite Urkunde erhält, in der steht: Internist; also einmal Schwerpunkt und einmal Internist. Hier stellt sich für uns die Rechtsfrage, ob man diese zwei Bezeichnungen nicht nebeneinander führen kann und somit de facto über das Hintertürchen sich im hausärztlichen Lager niederlassen kann.

Herr Schirmer, ich darf Ihnen zwei Fragen stellen: Können Sie sicher ausschließen, dass der Arzt aufgrund der von der jeweiligen Landesärztekammer ausgestellten zwei Urkunden den Facharzt für Innere Medizin und den Facharzt für Innere Medizin und Schwerpunkt nebeneinander führen und ankündigen darf? Können Sie somit sicher ausschließen, dass der Facharzt für Innere Medizin ohne Schwerpunkt auch im hausärztlichen Bereich tätig werden kann? Das ist die entscheidende Frage.

Um dieser Verwirrung vorzubeugen, bitten wir Sie, dem Antrag 5 a zuzustimmen. Vielleicht können Sie dazu noch Stellung nehmen, Herr Schirmer.

Danke.

(Vereinzelt Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Vielen Dank. Als nächster Redner bitte Herr Weigeldt aus Bremen. Danach Herr Schirmer.

© 2003, Bundesärztekammer.