Dr. Hoppenthaller, Bayern:
Sehr geehrter Herr
Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gerade beschlossen,
dass wir zum Beschluss von Rostock stehen. Der Antrag 5 erweckt den erheblichen
Verdacht, dass hier über ein Hintertürchen doch wieder die Dreistufigkeit
eingeführt werden soll, indem der Schwerpunktinternist eine zweite Urkunde
erhält, in der steht: Internist; also einmal Schwerpunkt und einmal Internist.
Hier stellt sich für uns die Rechtsfrage, ob man diese zwei Bezeichnungen nicht
nebeneinander führen kann und somit de facto über das Hintertürchen sich im
hausärztlichen Lager niederlassen kann.
Herr Schirmer, ich darf Ihnen zwei Fragen stellen: Können
Sie sicher ausschließen, dass der Arzt aufgrund der von der jeweiligen
Landesärztekammer ausgestellten zwei Urkunden den Facharzt für Innere Medizin und den Facharzt für Innere Medizin und Schwerpunkt nebeneinander führen
und ankündigen darf? Können Sie somit sicher ausschließen, dass der Facharzt
für Innere Medizin ohne Schwerpunkt auch im
hausärztlichen Bereich tätig werden kann? Das ist die entscheidende Frage.
Um dieser Verwirrung vorzubeugen, bitten wir Sie, dem
Antrag 5 a zuzustimmen. Vielleicht können Sie dazu noch Stellung nehmen, Herr
Schirmer.
Danke.
(Vereinzelt
Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe,
Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Vielen Dank. Als nächster
Redner bitte Herr Weigeldt aus Bremen. Danach Herr Schirmer.
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