Schirmer, Justiziar der Bundesärztekammer und der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Herr Dr. Hoppenthaller, ich habe ja ausgeführt, dass man, wenn man die
Lösung des Antrags 5 realisieren wollte, ergänzende rechtliche Regelungen
treffen müsste, die sicherstellen, dass zum Ausdruck gebracht wird, dass es
sich um zwei wechselbezügliche Teilurkunden handelt, die eine einheitliche
Gesamtanerkennung bestätigen. Aus diesem Motiv, das ich zugrunde gelegt habe,
mögen Sie erkennen, dass der Antrag 5 allein, ohne zusätzliche Regelungen, in
der Tat zu rechtlichen Zweifeln führen könnte.
Die Facharztanerkennung Innere
Medizin und Schwerpunkt muss ja miteinander verbunden geführt werden.
Zwei Teilurkunden, die darauf keinen Bezug nehmen, können in der Tat dazu
führen, dass möglicherweise ein Problem in der Richtung entsteht, dass die
einheitliche Gesamtanerkennung aufgelöst wird. Deswegen ist das juristisch
problematisch.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe,
Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank. Der nächste
Redner ist Herr Kaplan. - Er ist nicht anwesend. Dann bitte Herr Massing.
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