TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

2. Tag: Mittwoch, 21. Mai 2003 Nachmittagssitzung

Schirmer, Justiziar der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Hoppenthaller, ich habe ja ausgeführt, dass man, wenn man die Lösung des Antrags 5 realisieren wollte, ergänzende rechtliche Regelungen treffen müsste, die sicherstellen, dass zum Ausdruck gebracht wird, dass es sich um zwei wechselbezügliche Teilurkunden handelt, die eine einheitliche Gesamtanerkennung bestätigen. Aus diesem Motiv, das ich zugrunde gelegt habe, mögen Sie erkennen, dass der Antrag 5 allein, ohne zusätzliche Regelungen, in der Tat zu rechtlichen Zweifeln führen könnte.

Die Facharztanerkennung Innere Medizin und Schwerpunkt muss ja miteinander verbunden geführt werden. Zwei Teilurkunden, die darauf keinen Bezug nehmen, können in der Tat dazu führen, dass möglicherweise ein Problem in der Richtung entsteht, dass die einheitliche Gesamtanerkennung aufgelöst wird. Deswegen ist das juristisch problematisch.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank. Der nächste Redner ist Herr Kaplan. - Er ist nicht anwesend. Dann bitte Herr Massing.

© 2003, Bundesärztekammer.