TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

2. Tag: Mittwoch, 21. Mai 2003 Nachmittagssitzung

Dr. Koch, Referent:

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte Sie dringend, die Anträge 58 und 59 abzulehnen. Wir haben zukünftig - wie jetzt auch - eine Weiterbildungsbefugnis für Innere Medizin, die sich auf die Inhalte bezieht, die vermittelt werden können. Wenn wir fordern, dass zum Beispiel in einer Abteilung eine Weiterbildungsbefugnis für drei oder vier Jahre Innere Medizin besteht und die Kollegen trotzdem alle zwölf Monate wechseln müssen, dann würde ich den Weg zum Allgemeinarzt nicht wählen, sondern in dieser Klinik bleiben, um die mögliche Gesamtzeit dort abzuleisten.

Wir schaffen also eine massive Engstelle für die Kolleginnen und Kollegen, die Facharzt für Allgemeinmedizin und Innere Medizin werden wollen. Ich möchte Sie dringend davor warnen, dies so zu beschließen, weil wir damit, so denke ich, der Allgemeinmedizin einen schlechten Dienst erwiesen.

(Beifall)

Zu dem zweiten Antrag, der die Chirurgie verbindlich vorschreibt: Klar ist, dass der Facharzt für Allgemeinmedizin und Innere Medizin chirurgische Inhalte erlernen muss. Das muss aber nicht zwingend in der Chirurgie geschehen. Es kann genauso gut sein, dass der Kollege diese Inhalte auch in einer niedergelassenen Praxis, die mehr chirurgisch ausgerichtet ist, erlernen kann. Dann muss er nicht mehr zwingend in die Chirurgie.

Derjenige, der dies in seiner Weiterbildung nicht erlernen kann, muss natürlich noch einmal in die Chirurgie, um es dort zu erlernen; das ist klar. Deshalb steht es dort optional. Ich bitte dringend darum, es dabei zu belassen, weil es die größtmögliche Flexibilität bei größtmöglicher Qualität und Erlernung von Kenntnissen, die erforderlich ist, darstellt.

Vielen Dank.

(Beifall)

© 2003, Bundesärztekammer.