Dr. Koch, Referent:
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich bitte Sie dringend, die Anträge 58 und 59 abzulehnen. Wir haben zukünftig -
wie jetzt auch - eine Weiterbildungsbefugnis für Innere Medizin, die sich auf
die Inhalte bezieht, die vermittelt werden können. Wenn wir fordern, dass zum
Beispiel in einer Abteilung eine Weiterbildungsbefugnis für drei oder vier
Jahre Innere Medizin besteht und die Kollegen
trotzdem alle zwölf Monate wechseln müssen, dann würde ich den Weg zum
Allgemeinarzt nicht wählen, sondern in dieser Klinik bleiben, um die mögliche
Gesamtzeit dort abzuleisten.
Wir schaffen also eine massive Engstelle für die Kolleginnen
und Kollegen, die Facharzt für Allgemeinmedizin und Innere Medizin werden
wollen. Ich möchte Sie dringend davor warnen, dies so zu beschließen, weil wir
damit, so denke ich, der Allgemeinmedizin einen schlechten Dienst erwiesen.
(Beifall)
Zu dem zweiten Antrag, der die Chirurgie verbindlich
vorschreibt: Klar ist, dass der Facharzt für Allgemeinmedizin und Innere
Medizin chirurgische Inhalte erlernen muss. Das muss aber nicht zwingend in der
Chirurgie geschehen. Es kann genauso gut sein, dass der Kollege diese Inhalte auch in einer niedergelassenen Praxis, die
mehr chirurgisch ausgerichtet ist, erlernen kann. Dann muss er nicht mehr
zwingend in die Chirurgie.
Derjenige, der dies in seiner Weiterbildung nicht erlernen
kann, muss natürlich noch einmal in die Chirurgie, um es dort zu erlernen; das
ist klar. Deshalb steht es dort optional. Ich bitte dringend darum, es dabei zu
belassen, weil es die größtmögliche Flexibilität bei größtmöglicher Qualität
und Erlernung von Kenntnissen, die erforderlich ist, darstellt.
Vielen Dank.
(Beifall)
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