Dr. Kallfass, Berlin:
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich spreche zum Antrag II-11. Dort wird beantragt, für das Gebiet Psychiatrie
und Psychotherapie die optionale Bezeichnung Facharzt/Fachärztin für psychische
Erkrankungen einzuführen. Ich möchte mich aus folgenden Gründen gegen diesen
Antrag aussprechen. Es ist bereits von zwei Vorrednern dargestellt worden, dass
es selbstverständlich jedem Gebiet unbenommen ist, sich einen neuen Namen zu
geben. Leider ist aber hierüber im Gegensatz zu den anderen Veränderungen, die
heute diskutiert wurden, keine Diskussion mit den anderen betroffenen
Fachgruppen geführt worden, sondern der Antrag ist in einem Schnellschuss heute
zum Ärztetag eingebracht worden.
Ich denke, dass dieser Antrag
ausführlich und intensiv diskutiert werden sollte. Es besteht ein dringender
Bedarf an dieser Diskussion, die unter der Strukturierung durch die
Bundesärztekammer, wie das üblich ist, geführt werden kann. Es müsste also eine
Diskussion über die beantragte neue Gebietsbezeichnung geführt werden. Diese
beantragte Gebietsbezeichnung suggeriert in ihrer Namensgebung, dass ein Gebiet
allein zuständig sei für psychische Erkrankungen oder seelische Erkrankungen,
mit anderen Worten: eine umfassende Kompetenz für alle seelischen Störungen
habe. Das tangiert die gewachsenen anderen psychotherapeutischen Strukturen in
der ärztlichen Versorgung und in der Weiterbildungsordnung, besonders das
zweite Gebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie wie auch die
Bereichsbezeichnungen Psychotherapie und Psychoanalyse, vor allem auch die
gebietsbezogene Psychotherapie und psychosomatische Grundversorgung.
Ein Gebiet, das alle seelischen
Erkrankungen umfasst, ist durch die Ausdifferenzierung in Versorgung und
Krankheitslehre nicht mehr möglich und auch in der Weiterbildung nicht mehr
erlernbar. Wie ja bekannt ist, hat die Psychiatrie und Psychotherapie bereits
erhebliche Schwierigkeiten, die bisher im Gebiet enthaltenen
Psychotherapieinhalte ohne die Hilfe von anderen gewachsenen Strukturen zu
erfüllen.
Ich beantrage deshalb hier die
Vorstandsüberweisung, um das durchaus berechtigte Anliegen der Kollegen aus
Psychiatrie und Psychotherapie diskutieren zu lassen. Wenn das nicht erfolgen
sollte, beantrage ich die Ablehnung des Antrags, wie er jetzt vorliegt.
Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Schönen
Dank. Jetzt liegt ein Geschäftsordnungsantrag vor. Wie soll er lauten?
(Zuruf)
- Ende der Debatte zu diesem
Tagesordnungspunkt.
(Beifall)
Wer möchte dagegen sprechen? -
Bitte, Herr Benninger aus Baden-Württemberg.
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