TOP II : Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

2. Tag: Mittwoch, 21. Mai 2003 Nachmittagssitzung

Dr. Kallfass, Berlin:

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zum Antrag II-11. Dort wird beantragt, für das Gebiet Psychiatrie und Psychotherapie die optionale Bezeichnung Facharzt/Fachärztin für psychische Erkrankungen einzuführen. Ich möchte mich aus folgenden Gründen gegen diesen Antrag aussprechen. Es ist bereits von zwei Vorrednern dargestellt worden, dass es selbstverständlich jedem Gebiet unbenommen ist, sich einen neuen Namen zu geben. Leider ist aber hierüber im Gegensatz zu den anderen Veränderungen, die heute diskutiert wurden, keine Diskussion mit den anderen betroffenen Fachgruppen geführt worden, sondern der Antrag ist in einem Schnellschuss heute zum Ärztetag eingebracht worden.

Ich denke, dass dieser Antrag ausführlich und intensiv diskutiert werden sollte. Es besteht ein dringender Bedarf an dieser Diskussion, die unter der Strukturierung durch die Bundesärztekammer, wie das üblich ist, geführt werden kann. Es müsste also eine Diskussion über die beantragte neue Gebietsbezeichnung geführt werden. Diese beantragte Gebietsbezeichnung suggeriert in ihrer Namensgebung, dass ein Gebiet allein zuständig sei für psychische Erkrankungen oder seelische Erkrankungen, mit anderen Worten: eine umfassende Kompetenz für alle seelischen Störungen habe. Das tangiert die gewachsenen anderen psychotherapeutischen Strukturen in der ärztlichen Versorgung und in der Weiterbildungsordnung, besonders das zweite Gebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie wie auch die Bereichsbezeichnungen Psychotherapie und Psychoanalyse, vor allem auch die gebietsbezogene Psychotherapie und psychosomatische Grundversorgung.

Ein Gebiet, das alle seelischen Erkrankungen umfasst, ist durch die Ausdifferenzierung in Versorgung und Krankheitslehre nicht mehr möglich und auch in der Weiterbildung nicht mehr erlernbar. Wie ja bekannt ist, hat die Psychiatrie und Psychotherapie bereits erhebliche Schwierigkeiten, die bisher im Gebiet enthaltenen Psychotherapieinhalte ohne die Hilfe von anderen gewachsenen Strukturen zu erfüllen.

Ich beantrage deshalb hier die Vorstandsüberweisung, um das durchaus berechtigte Anliegen der Kollegen aus Psychiatrie und Psychotherapie diskutieren zu lassen. Wenn das nicht erfolgen sollte, beantrage ich die Ablehnung des Antrags, wie er jetzt vorliegt.

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank. Jetzt liegt ein Geschäftsordnungsantrag vor. Wie soll er lauten?

(Zuruf)

- Ende der Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt.

(Beifall)

Wer möchte dagegen sprechen? - Bitte, Herr Benninger aus Baden-Württemberg.

© 2003, Bundesärztekammer.